Hartmannbund Bayern unterstützt Forderung nach strengerer Regulierung investorengetragener Medizinischer Versorgungszentren

Der Landes­vorstand des Hartmannbund Bayern unterstützt ausdrücklich die Forderung der bayerischen Gesundheitsministerin Judith Gerlach, die Bundesregierung endlich zur Umsetzung eines MVZ-Regulierungsgesetzes zu bewegen.

„Die Kommerzialisierung der Gesundheitsversorgung stellt nicht nur eine Gefährdung von Patienten- und Arztwohl dar, sondern ist mit der vorrangigen Fokussierung auf zu erwartende Kapitalerträge ein direkter Angriff auf die beitragsfinanzierte Solidargemeinschaft“ so Wolfgang Gradel, Landesvor­sitzender und hausärztlich tätiger Internist in Passau. Bereits 2022 hatte der Landesverband einen Punkteplan verabschiedet, der das Patient:innenwohl in den Mittelpunkt stellt und der Gewinnmaximierung als Gradmesser ärztlichen Handelns eine klare Absage erteilt.

Gradel weiter: „Für uns gehört insbesondere die ärztliche Aus- und Weiterbildung zur Pflicht aller medizinischen Einrichtungen und ist nicht nur einsparbarer Kostenfaktor zum Wohle der Dividendenausschüttung.“ Neben der Forderung, dass alle medizinischen Einrichtungen das gesamte Spektrum des Faches abdecken müssten und nicht nur lukrative Methoden angeboten werden, sieht der Landesverband auch Besserungsbedarf bei der Nachbesetzung freier Arztsitze. Im Fokus sollten junge niederlassungswillige Ärzt:innen stehen und nicht der Aufkauf durch Dritte. Die Verantwortung muss stets in der Hand von Vertragsärzt:innen liegen und damit dezidiert den Gewinn externer Investor:innen ausklammern. Daher sollte auch längerfristig über eine regionale Begrenzung von MVZ-Filialgründungen nachgedacht werden.

Der Landesverband wird sich auf der nächsten Landesdelegiertenversammlung im April 2024 in Augsburg mit verschiedenen Resolutionen gegen die zunehmende Private Equity Kultur in der Medizin richten. Gradel fordert insbesondere die Politik dazu auf, endlich zu handeln: „Letztlich kann diesem Trend nur durch die Einführung eines öffentlichen Transparenzregisters aller medizinischen Einrichtungen entgegengetreten werden. Die Patient:innen müssen wissen, wer die Praxen, MVZs und Kliniken führt, wer die Ärzt:innen bezahlt und welche Gewinnausschüttungen auf Kosten der Beitragszahlenden erzielt werden.“