Der Vorsitzende das Hartmannbundes, Dr. Klaus Reinhardt, hat die Verlängerung des Schutzschirmes für Arztpraxen in der „Light-Version“ kritisiert. „Wir erwarten keine Geschenke, aber mindestens sachgerechte Entscheidungen. Davon kann angesichts der Herausnahme eines erheblichen Teiles ärztlicher Leistungen aus dem Schutzschirm nicht die Rede sein“, sagte Reinhardt. So soll zwar die Höhe der Morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) trotz reduzierter Leistungsmenge in gleicher Höhe unverändert und im vollen Umfang ausgezahlt werden, die extrabudgetären Leistungen (EGV) aber unberücksichtigt auf der Strecke bleiben. Für Reinhardt ist deshalb klar: „Mit einem Gesetz, das einen nicht unerheblichen Teil der Kolleginnen und Kollegen im Regen stehen lässt, kommt die Bundesregierung der Forderung nach einer Verlängerung des Corona-Schutzschirms für niedergelassene Ärzte sowie Psychotherapeuten nur ungenügend nach.“
Auch wenn die Mehrzahl der Leistungen über die MGV finanziert werde, so gäbe es viele Ärzte und Facharztgruppen, deren Honorar sich größtenteils an den extrabudgetären Leistungen bemesse. Dazu zählten zum Beispiel das ambulante Operieren, Krebsfrüherkennungsuntersuchungen, Mutterschaftsvorsorge, Impfungen, aber auch Leistungen zur Behandlung onkologischer Patienten. Es sei noch nicht abzusehen, welche Folgen die Nichtinanspruchnahme der notwendigen Vorsorgeleistungen für die Patientinnen und Patienten haben werde, die Praxen aber seien in jedem Fall honorarseitig doppelt benachteiligt, betonte Reinhardt. „Sie standen den Patienten in gewohnter Manier zur Verfügung, haben Personal und technische Geräte vorgehalten, mussten aber teils hohe Fallzahlrückgänge aufgrund der Pandemie in Kauf nehmen. Der dadurch entstandene Honorarverlust im Bereich der EGV muss analog zur MGV durch eine Ausgleichszahlung entsprechend den bekannten Regelungen aufgefangen werden.“