Hartmannbund fordert Ausnahmeziffer für Laborleistungen bei Post-Corona-Patienten

Neben der Lunge zählen Herz, Nieren und Gehirn zu den Organen, die am stärksten von einer Covid-19-Infektion betroffen sein können. Experten wie Dr. Thomas Lipp, der in Leipzig eine Corona-Schwerpunktpraxis betreibt, weisen darauf hin, dass sich auch Patienten mit einem milden Krankheitsverlauf einige Monate nach Abklingen der Covid-19-Infektion erneut untersuchen lassen. „Denn es ist noch nicht klar, welche Spätfolgen das Virus SARS-CoV-2 selbst bei milden Krankheitsverläufen verursachen kann“, sagt der Facharzt für Allgemeinmedizin, der auch Mitglied im Vorstand des Hartmannbundes ist.

Vor diesem Hintergrund fordert Lipp, eine Ausnahmeziffer für Laborleistungen im Zusammenhang mit Post-Covid19-Erkrankungen einzuführen und erklärt: „Die Hausarztpraxen spielen aufgrund ihrer Lotsenfunktion im deutschen Gesundheitswesen naturgemäß eine zentrale Rolle bei der Nachsorge von Corona-Patienten. Leider schlagen sich die für diese Patientengruppe medizinisch notwendigen Laboruntersuchungen negativ auf die ärztliche Vergütung, konkret den Laborwirtschaftlichkeitsbonus, nieder. Dadurch bekommt die umfassende Betreuung dieser Patienten einen bitteren Beigeschmack.“

Lipp rechnet vor: „In meiner Praxis habe ich einen Laborfallwert von 1,75 € pro Patient und Quartal. Gerade die Laborleistungen für Herz oder Nieren liegen jedoch um ein Vielfaches über diesen Sätzen, so dass Ärzte, die für Post-Covid-19-Patienten die entsprechenden Laborleistungen erbringen bzw. veranlassen, leicht riskieren, ihren Laborwirtschaftlichkeitsbonus zu verlieren. Ich appelliere daher an die KBV und die GKV, im Bewertungsausschuss darauf hinzuwirken, eine Laborausnahmeziffer für Laborleistungen im Zusammenhang mit Post-Covid-19-Erkrankungen in den EBM aufzunehmen.“

Derzeit fühlten sich insbesondere Hausärzte, die mit Ihren Laborleistungen wirtschaftlich verfahren und vom Bonus bisher profitieren konnten, aufgrund der umfänglichen Behandlung Ihrer Post-Covid-19-Patienten benachteiligt oder gar bestraft. „Und das nur, weil wir eine optimale Covid-19-Nachsorge im Interesse unserer Patienten betreiben möchten. Dies könne kaum im Sinne der Patienten und damit letztlich auch der Kassen sein“, machte Lipp abschließend deutlich.