Hartmannbund fordert Stichprobenprüfungen bei Krankenhausabrechnungen

Der Hartmannbund hat auf seiner Hauptversammlung kritisch über die Krankenhausabrechnungsprüfungen durch den Medizinischen Dienst (MD) diskutiert. Nach Artikel 1 des GKV-BStabG sollen die Prüfquoten ausgeweitet und ab 2027 erhöht werden.

Der Verband kritisiert die Änderungen in § 275c Abs. 2 SGB V deutlich und hält die Verschärfungen für nicht sachgerecht. Bereits heute käme es infolge der bestehenden Prüfregelungen regelmäßig zu Verzögerungen bei Erstattungen an die Krankenhäuser, in Einzelfällen würden Zahlungen sogar vorübergehend ausgesetzt. Die vorgesehene Anhebung der Prüfquoten dürfte diese Entwicklung nach Ansicht des Hartmannbundes weiter verschärfen und zusätzliche Liquiditätsengpässe bei den ohnehin finanziell belasteten Kliniken verursachen. Dadurch drohe ein weiterer, allein durch finanzielle Belastungen getriebener Strukturabbau, anstatt die von der Krankenhausreform vorgesehene qualitätsorientierte Neuausrichtung der Versorgungsstrukturen zu fördern.

Nach Ansicht des Verbandes sollten die Maßnahmen zurückgenommen werden. Stattdessen sollte die bisherige Einzelfallprüfung innerhalb einer Übergangsfrist von höchstens zwei Jahren durch Stichprobenprüfungen abgelöst werden. Weitergehende Einzelprüfungen sollten nur bei konkreten Auffälligkeiten und auf Grundlage eines transparenten, definierten Kriterienkatalogs beauftragt werden.

„Eine Stichprobenprüfung kann Prüfressourcen effizienter einsetzen und zugleich die Dokumentations- und Abrechnungsqualität der Krankenhäuser aussagekräftig erfassen“, sagt Dr. Dr. Galina Fischer, Vorsitzende des Hartmannbund-Arbeitskreises „Stationäre Versorgung“. Laut einer aktuellen Umfrage des Deutschen Krankenhausinstituts sind rund 4.000 Vollkräfte in den Krankenhäusern überwiegend mit Abrechnungsprüfungen befasst. Die jährlichen Personalkosten dafür belaufen sich auf rund 245 Millionen Euro. Diese Ressourcen sollten vorrangig der Versorgung der Patientinnen und Patienten zugutekommen.

Die derzeitige Praxis binde nach Ansicht des Hartmannbundes in den Krankenhäusern erhebliche personelle Ressourcen und verursache zusätzlichen Aufwand für Dokumentation, Prüfung und Kommunikation. Ärztinnen und Ärzte sowie die Beschäftigten in den Kliniken müssten ihre Arbeitszeit aber vielmehr auf die Versorgung der Patientinnen und Patienten konzentrieren können. Abrechnungsprüfungen sollten deshalb gezielt dort ansetzen, wo ein begründeter Anlass besteht, und nicht durch eine weitere Ausweitung zusätzliche Belastungen im gesamten System schaffen, so der Hartmannbund.

„Eine verlässliche Prüfung der Krankenhausabrechnungen bleibt notwendig“, so Fischer. „Sie muss aber in einem angemessenen Verhältnis zum Prüfaufwand und zum Nutzen stehen. Ein regelhaftes Stichprobenverfahren schafft eine belastbare Kontrolle. Bei auffälligen Abweichungen müssen gezielte Einzelprüfungen möglich sein – auf Grundlage klarer und nachvollziehbarer Kriterien.“