„Der Mutterschutz in Deutschland ist gut – aber nur dann, wenn Arbeitgeber ihn wirklich individuell gestalten. Mutterschutz nach Schema F hilft niemandem“, betont Dr. Dr. Galina Fischer, Sprecherin des Ausschusses Ärztinnen im Hartmannbund anlässlich des diesjährigen Frauentags. Arbeitgeber seien aus gutem Grund gesetzlich verpflichtet, eine individuelle Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes durchzuführen. “Personenbezogene Maßnahmen wie Umsetzung, Freistellung oder Beschäftigungsverbot dürfen erst dann greifen, wenn technische oder organisatorische Maßnahmen nicht ausreichen“, so Fischer. Doch statt individuelle Schutzmaßnahmen zu treffen, würden Ärztinnen häufig schlicht von ihren eigentlichen Tätigkeiten befreit. Für Kolleginnen bedeute dies einen Karriereknick oder eine erhebliche Verzögerung der Weiterbildung.
“Wir Ärztinnen im Hartmannbund fordern deshalb die Arbeitgeber auf, im Falle einer Schwangerschaft tatsächlich eine individuelle Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes durchzuführen und Mutterschutz für Ärztinnen oder Medizinstudentinnen nicht im Sinne eines De Facto Berufsverbotes umzusetzen”, ergänzen Ausschuss-Sprecherinnen Dr. Lisa Rosch und Dr. Sabine Wedekind. Das Ergebnis der jüngsten Umfrage des Deutschen Ärztinnenbundes mit Unterstützung des Hartmannbundes bestätige dies.
“Sinnvolle ärztliche Tätigkeit muss auch im Mutterschutz möglich sein – im Sinne der Ärztinnen, aber auch im Sinne des Gesundheitssystems“, bekräftigt Fischer die langjährige Forderung des Hartmannbundes.