Der Hartmannbund Hessen begrüßt die klare Positionierung des Bundesrates zum geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz.
Die Länder haben sich am 12. Juni 2026 ausdrücklich gegen die Abschaffung der mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) eingeführten Steuerungsinstrumente ausgesprochen und vor negativen Auswirkungen auf die ambulante Versorgung gewarnt.
„Der Bundesrat bestätigt damit die Sorgen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte. Bewährte Steuerungsinstrumente dürfen nicht abgeschafft werden, bevor tragfähige Alternativen etwa im Rahmen des geplanten Primärversorgungssystems etabliert sind“, erklärt Dr. Lothar Born, Landesvorsitzender des Hartmannbundes Hessen.
Die hessische Ärzteschaft befürchtet, dass insbesondere der Wegfall der Vergütung von Hausarztvermittlungsfällen und kurzfristig bereitgestellten Terminen zu längeren Wartezeiten und einer weiteren Belastung der ambulanten Versorgung führen könnte.
„Gerade in Hessen erleben wir bereits heute vielerorts eine angespannte Versorgungssituation. Zusätzliche Hürden und der Abbau funktionierender Anreize senden das falsche Signal an die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen“, betont Dr. Carola Koch, stellvertretende Landesvorsitzende des Hartmannbundes Hessen und Hausärztin aus Frankfurt am Main.
Der Hartmannbund Hessen teilt die Auffassung des Bundesrates, dass zunächst tragfähige Strukturen zur Patientensteuerung geschaffen werden müssen, bevor bestehende Instrumente zurückgenommen werden.
„Die Versorgung der Patientinnen und Patienten muss im Mittelpunkt stehen. Sparmaßnahmen dürfen nicht zulasten einer funktionierenden ambulanten Medizin gehen“, so Dr. Born abschließend.