Der Hartmannbund hat an die Gesetzliche Krankenversicherung appelliert, die zwischen dem Verband medizinischer Fachberufe und der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten erzielte Einigung (Gehaltserhöhung der Medizinischen Fachangestellten in den Arztpraxen zum 31. Dezember 2023 in drei Schritten um insgesamt zwölf Prozent) bei der nächsten Anpassung des Orientierungswertes „ohne großes Wenn und Aber“ angemessen zu berücksichtigen.
„Dieser Tarifabschluss ist nicht nur Ausdruck von Wertschätzung der Arbeit von Medizinischen Fachangestellten in unseren Praxen, sondern er wird auch dem zunehmenden Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte gerecht, da er die nach wie vor bestehende Lücke zwischen MFA-Gehältern in Kliniken und Praxen reduziert“, sagte Hartmannbund-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Lipp. Die Gehaltserhöhung trage damit auch zur Sicherung der ambulanten Versorgung bei. „Ich erwarte also, dass sich die Vertreter der Kassen dieser Realität nicht verschließen und ihren gesetzlich vorgeschriebenen Beitrag zur Refinanzierung der Personalkosten in den Arztpraxen leisten“, erklärte der Leipziger Allgemeinmediziner abschließend.