Anlässlich der heutigen Beratung im Gesundheitsausschuss und morgigen abschließenden Lesung der Notfallreform im Deutschen Bundestag bekräftigt der Hartmannbund seine grundsätzliche Unterstützung für eine Neuordnung der Akut- und Notfallversorgung. Der Verband kritisiert jedoch zwei Punkte, die die erfolgreiche Umsetzung der Reform gefährden könnten.
So ist die verpflichtende 24/7-Bereitschaft aufsuchender und telemedizinischer Dienste in der vertragsärztlichen Versorgung im parlamentarischen Verfahren nicht mehr in Frage gestellt und angepasst worden. „Diese Bereitschaft stellt nach wie vor ein nicht notwendiges und die Kapazitäten überforderndes Angebot dar“, erklärt der Hartmannbund-Vorsitzende Dr. Klaus Reinhardt. Die Kombination aus regulärem Praxisbetrieb und einem Rund-um-die-Uhr-Angebot sei angesichts begrenzter personeller Ressourcen nicht realisierbar. „Es drohen ineffiziente Parallelstrukturen während gleichzeitig unklar bleibt, wer diese zusätzlichen Dienste leisten soll. Was an anderer Stelle in der Versorgung fehlt, lässt sich nicht zusätzlich aufbauen“, so Reinhardt.
Kritisch sieht der Hartmannbund zudem eine kurzfristig in das Gesetz aufgenommene Änderung der Terminmeldepflicht. Danach sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen künftig gemeinsam mit den Krankenkassen festlegen, in welchem Umfang Vertragsarztpraxen Termine an die Terminservicestellen melden müssen. Die bisherige Beschränkung auf tatsächlich „freie“ Termine soll dabei entfallen.
Der Hartmannbund unterstützt eine funktionierende und patientenorientierte Terminvermittlung. Der Verband wendet sich aber gegen eine verschärfte Regelung, die Praxen zur Meldung vorgegebener Kontingente verpflichten kann, unabhängig davon, ob diese in der Versorgungsplanung der Praxis vorhanden sind. „Die Vergabe von Terminen richtet sich nach dem medizinischen Bedarf der Patientinnen und Patienten und muss als Teil der Praxisorganisation in ärztlicher Hand bleiben. Zusätzliche Behandlungszeit entsteht durch Terminkontingente nicht“, betont Reinhardt. Eine Regelung mit dieser Tragweite gehöre zudem in ein geordnetes Gesetzgebungsverfahren mit Beteiligung der Ärzteschaft, etwa im Rahmen des angekündigten Primärversorgungsgesetzes.
„Nachhaltige Lösungen zur intelligenten Steuerung von Patientenströmen entstehen nicht durch kurzfristige Änderungen kurz vor der parlamentarischen Abstimmung. Notwendig sind vielmehr tragfähige Konzepte, die Notaufnahmen und Rettungsdienste entlasten und die bestehenden Versorgungsstrukturen sinnvoll miteinander vernetzen“, so Reinhardt.