Der Arbeitskreis „Ambulante Versorgung“ im Hartmannbund hat den Kabinettsbeschluss zum Coronabonus für Pflegekräfte als unzureichend kritisiert und – nicht zuletzt mit Blick auf die anhaltenden Herausforderungen zur Bewältigung der Covid-Pandemie – mehr Respekt vor den in den Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte erbrachten Leistungen eingefordert.
Durch Politik und Medien werde regelmäßig – aktuell zum Beispiel mit Hinweis auf den durch Omikron bedingten Personalmangel – auf die schwierige Situation in den Krankenhäusern hingewiesen. Die Krankenhausgesellschaften forderten sehr selbstbewusst finanzielle Entschädigung für Verluste durch nicht stattgefundene Operationen und andere Behandlungen. Auch der nun vom Kabinett beschlossene Coronabonus für Pflegekräfte stehe immer wieder im Mittelpunkt von Forderungen. „Das ist völlig in Ordnung, aber mit dem gleichen Recht und dem gleichen Anspruch sollten auch die – ja gleichermaßen betroffenen – niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen gegenüber Politik und Öffentlichkeit auftreten“, fordern Dipl.-Med. Maren von Appen und Dr. Uta Arndt. Deren Engagement finde nämlich weder in der öffentlichen Wahrnehmung, geschweige denn eine in Form finanzieller Unterstützung durch die Politik angemessen Anerkennung. Dabei sei es dringend notwendig, sich die Situation der Ärztinnen und Ärzte in der ambulanten Versorgung vor Augen zu führen. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte hätten eben nicht die Möglichkeit, Abteilungen zu schließen und Personal umzusetzen. Ein Ausfall von Personal müsse durch die Kolleginnen und Kollegen selbst kompensiert werden. So sei es in den vergangenen Tagen und Wochen nicht selten geschehen, dass ein Großteil oder auch alle medizinischen Fachangestellten einer Praxis wegen der Erkrankung an Omikron bzw. wegen Quarantänemaßnahmen zu Hause bleiben mussten. „Dies war für die meisten der betroffenen Kolleginnen und Kollegen kein Grund, die Praxis zu schließen. Sie mussten Mittel und Wege finden, den Praxisbetrieb aufrechtzuerhalten, was häufig bedeutete, die Arbeit der medizinischen Fachangestellten auch noch mit zu übernehmen“ betonte Arndt.
Übersehen werde bei der aktuellen Betrachtung des Pandemiegeschehens gerne auch, dass die Patienten, für die es eine Indikation zur stationären Behandlung gibt, die aber wegen Personalmangels in den Krankenhäusern nicht aufgenommen werden können, oft einer intensivierten Betreuung durch die ambulanten Behandlerinnen und Behandler bedürfe. „Die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen bügeln daher zusätzlich aus, was die Krankenhäuser derzeit nicht leisten können. Auch deshalb ist es aus unserer Sicht nicht gerechtfertigt, zunächst die Krankenhäuser zu bedenken, wenn es um finanzielle Unterstützung geht, sondern die Praxen im ambulanten Bereich, die die medizinische Versorgung aufrechterhalten“, so von Appen.
Neben den Ärztinnen und Ärzten seien insbesondere die Medizinischen Fachangestellten erschöpft und frustriert. Während der Pandemie wurden ca. 95 % der Covidkranken in Praxen betreut, geduldig beraten, Millionen Impfungen injiziert, getestet, neue TI-Regeln erlernt und die übliche Versorgung aufrechterhalten. Dieses findet nahezu keinerlei Erwähnung, geschweige denn Anerkennung. „Beabsichtigte Bonuszahlungen an die MFAs verpuffen, da sie nicht abgabenfrei gestellt wurden. Der Verweis auf die steuerfreien Coronabeihilfen ist ein Hohn, da diese oft bereits 2020 ausgeschöpft wurden. Weil die meisten Praxen nicht ohne die hochqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter funktionieren, müssen diese als fester Bestandteil der ambulanten Versorgung im niedergelassenen Bereich ebenfalls mit anerkannt und honoriert werden“, fordert Arbeitskreis-Vorsitzender Dr. Marco-Johannes Hensel abschließend.