HB begrüßt die Festlegungen zum verbindlichen Tragen von Mund-Naste-Schutzmaske

Der Hartmannbund-Landesverband Nordrhein begrüßt es, dass die Landesregierung Nordrhein-Westfalens mit ihrer Anordnung, dass ab dem 27.04.2020 in besonders infektionsgefährdenden Alltagssituationen wie bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder beim Einkaufen in Ladengeschäften Mund-Nase-Masken zu tragen sind, rechtzeitig und konzertiert mit anderen Bundesländern gehandelt hat.

„Es gilt inzwischen als sicher, dass das Tragen auch einfacher Schutzmasken oder improvisierend auch von Schals oder dichtgewebten Tüchern das Risiko der sogenannten „Tröpfcheninfektion“ über Mund und Nase fulminant verringert.“ – so das Vorstandsmitglied des nordrheinischen Hartmannbund-Landesverbandes Prof. (BG) Dr. med. Klaus Goder. Und weiter: „Aufgrund von Beurteilungen durch die Leopoldina sowie der Erfahrungen aus Hongkong und China sowie anderen Ländern haben die Bundesregierung und das Robert-Koch-Institut bereits letzte Woche die dringende Empfehlung zum Tragen von Masken ausgesprochen.“ Zehn von sechszehn Bundesländern und mehrere Städte hätten inzwischen bereits das Tragen einfacher Bedeckungen von Mund und Nase im ÖPNV und beim Einkaufen angeordnet. Das Beispiel der Stadt Jena, die die „Maskenpflicht“ bereits eingeführt hat und in der es mithin seit einer Woche keine einzige Neuinfektion gebe, zeige die Wirksamkeit einer solchen Maßnahme. „Die jetzige Abstimmung der NRW-Landesregierung mit anderen Bundesländern mit dem Ergebnis eines einheitlichen Vorgehens ist exakt richtig.“, so Goder.

Unter der Voraussetzung, dass die Angehörigen der Heilberufe sowie anderer systemrelevanter Professionen wie Feuerwehrleute und Polizeibeamte stabil mit der erforderlichen Schutzausrüstung versorgt sind, bestünde auch kein Wettbewerb mit der Allgemeinbevölkerung um die Verteilung eines knappen Gutes, so der nordrheinische Landesvorsitzende Dr. med. Stefan Schröter.

„Das konsequente Tragen von Mund-Nase-Schutzmasken – übrigens auch solcher, die formal nicht den hohen Anforderungen eines professionellen Einsatzes entsprechen – in besonders relevanten Alltagssituationen sowie das Beachten des Abstandsgebotes schaffen darüber hinaus die Voraussetzungen dafür, dass eine weitere schrittweise Lockerung der einschränkenden Maßnahmen, unter denen alle Menschen sowohl in sozialer, psychologischer und im Übrigen auch medizinischer Hinsicht leiden, und unter denen es zu erheblichen volkswirtschaftlichen Kollateralschäden kommt, alsbald möglich wird.“ – stellt der Landesvorsitzende Schröter fest.