Hartmannbund-Landesverband Nordrhein fordert den Gesetzgeber zur Nachbesserung auf: Ärztinnen und Ärzte in den Krankenhäusern müssen bei der zweiten „Corona-Prämie“ angemessen berücksichtigt werden!

Der nordrheinische Hartmannbund-Landesvorsitzende Dr. med. Stefan Schröter, der zugleich Stellvertretender Bundesvorsitzender des Hartmannbundes ist, hat gefordert, dass die an der Versorgung von COVID-19-Patienten beteiligten Ärztinnen und Ärzte in den Krankenhäusern an der zum zweiten Male aufgelegten „Corona-Prämie“ des Bundes in angemessener Weise beteiligt werden. „Der Adressat dieser logischen und in jeder Hinsicht berechtigten Forderung sind nicht die Klinikträger, sondern glasklar der Gesetzgeber!“ – so Schröter. Und weiter: „Seit mehr als einem Jahr leisten ausdrücklich alle beteiligten Berufsgruppen auf den COVID-19-Stationen Herausragendes! Das betrifft selbstverständlich auch die Ärztinnen und Ärzte!“ Dazu passe der kategorische und ausdrückliche Ausschluss aller Ärztinnen und Ärzte in Bezug auf die sogenannte „zweite Corona-Prämie“ in der Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages vom 3. März 2021 (Deutscher Bundestag, Drucksache 19/27291, S. 72), die dem § 26d Krankenhausfinanzierungsgesetz vom 29. März 2021 zugrundeliegt, ganz und gar nicht. „Ich kann es beispielsweise einer jungen Assistenzärztin, die seit mehr als einem Jahr tagtäglich unter höchstem persönlichen Einsatz auf der Intensivstation schwerstkranke COVID-19-Patienten versorgt und dort Seit an Seit mit Krankenschwestern und Krankenpflegern hochengagiert arbeitet, einer erheblichen Mehrbelastung und auch einem erhöhten Risiko ausgesetzt ist, sich selbst ebenfalls anzustecken, und die übrigens keineswegs zu den Großverdienern in diesem Land gehört, wirklich nicht erklären, aus welchem Grunde sie nach dem Willen des Gesetzgebers ausdrücklich keine ‚Corona-Prämie‘ erhalten soll.“ – schildert Schröter die Situation in den Kliniken.

Sowohl die Geschäftsführungen der Krankenhäuser als auch die Belegschaften sowie deren gesetzliche Mitarbeitervertretungen stünden vor einem unauflösbaren Dilemma, nämlich die gesetzliche Vorgabe umsetzen zu müssen, die den systematischen Ausschluss der Ärztinnen und Ärzte von der „Corona-Prämie“ vorschreibt, obwohl hierfür weit und breit kein Sachgrund zu erkennen sei, und die in den Kliniken von niemandem befürwortet oder auch nur nachvollzogen werden könne. „Die gesetzliche Regelung konterkariert alle Bemühungen, die gerade auch bei der Versorgung von COVID-19-Patienten so wichtige berufsgruppenübergreifende Zusammenarbeit zu fördern.“ – so Schröter, der darüber hinaus zur Eile mahnt: „Die zweite ‘Corona-Prämie‘ muss nach derzeitiger Rechtslage bis zum 30. Juni 2021 ausgezahlt sein, anderenfalls verfällt die dem jeweiligen Krankenhaus zugewiesene Summe.“

Der nordrheinische Hartmannbund-Vorsitzende, der auch Mitglied des Vorstandes der Ärztekammer Nordrhein ist, hatte einen entsprechenden Beschlussantrag (I-60) auf dem vom 4. bis 5. Mai 2021 veranstalteten 124. Deutschen Ärztetag eingebracht, der mit überwältigender Mehrheit angenommen worden ist.