Hartmannbund-Landesverband Nordrhein fordert anlässlich der Krankenhausreform Personalmindestausstattungen in den Krankenhäusern auch im ärztlichen Bereich sowie deren Ausbuchung aus den DRG-Fallpauschalen

Die Delegierten des Hartmannbund-Landesverbandes Nordrhein haben auf ihrer diesjährigen Landesdelegiertenversammlung, die am 2. Dezember in Düsseldorf stattgefunden hat, anlässlich der bevorstehenden Krankenhausreform die Ausbuchung medizinisch begründeter fachspezifischer Personalmindestausstattungen aus den DRG-Fallpauschalen im Verbund mit voller Direkterstattung durch die Kostenträger nicht nur im pflegerischen, sondern nunmehr auch im ärztlichen Bereich gefordert.

Der Landesvorsitzende Dr. Stefan Schröter betont. „Die Einführung von Personalmindestausstattungen im Pflegedienst in immer mehr Fachabteilungen seit dem Jahr 2019 hat dem betriebswirtschaftlich motivierten Abbau von Pflegestellen in den Krankenhäusern erfreulicherweise ein Ende gesetzt. Den Krankenhausträgern wurde zugleich die notwendige Sicherheit einer 1:1-Kostenerstattung durch die Kostenträger verschafft. Dies ist aber auch für das ärztliche Personal erforderlich, da sich anderenfalls betriebswirtschaftliche Überlegungen zur Kostenbegrenzung verstärkt auf die ärztlichen Personalbudgets auszuwirken drohen.“ Und weiter: „Eine angemessene Personalausstattung sowohl im pflegerischen als auch im ärztlichen Bereich ist die wichtigste qualitätssichernde Maßnahme in den Krankenhäusern schlechthin. Qualität braucht Personal!“ – so Schröter.

Eine angemessene Personalausstattung trage nicht nur zur Patientensicherheit bei, sondern verbessere darüber hinaus auch die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten, fördere die Qualität der fachärztlichen Weiter- und beruflichen Fortbildung und steigere letztlich die Freude am Beruf und diene somit einer nachhaltigen Personalentwicklung und Personalsicherung.