Hartmannbund-Landesverband Nordrhein zur Reform des Systems zur Vergütung von Krankenhausleistungen: Keine Anknüpfung der Vorhaltepauschalen an den Fallzahlen!

Die Delegierten des Hartmannbund-Landesverbandes Nordrhein haben auf ihrer diesjährigen Landesdelegiertenversammlung den Bundesgesetzgeber anlässlich der designierten Krankenhausreform dazu aufgefordert, die vorgesehenen Vorhaltepauschalen nicht an die Zahl der stationären Behandlungsfälle zu knüpfen.

Der Landesvorsitzende Dr. Stefan Schröter betont, dass das DRG-Fallpauschalensystem seit seiner schrittweisen Einführung in den Jahren 2003 und 2004 nachweislich zu Fehlanreizen und infolgedessen zu Fehlentwicklungen geführt hat. Führendes Kriterium im daraufhin entstandenen Wettbewerb zwischen den Krankenhäusern einer Region sei weniger die medizinische Behandlungsqualität oder die Versorgungsrelevanz im Einzugsgebiet, sondern vielmehr die betriebswirtschaftliche Fitness.

Die in der designierten Krankenhausreform vorgesehenen Vorhaltepauschalen als Teil der Refinanzierung des Krankenhausbetriebs begrüßt Schröter, warnt jedoch im Detail: „Mit der beabsichtigten Anknüpfung dieser Vorhaltepauschalen an den Fallzahlen drohen sich die Fehlanreize fortzusetzen, möglichst viele stationäre Behandlungsfälle zu akquirieren.“