Der Arbeitskreis IV (Weiterbildung) des Hartmannbundes kritisiert Überlegungen, die ärztliche Weiterbildung zukünftig durch Steuergelder zu finanzieren. „Es ist zwar absolut richtig, dass die Weiterbildung unterfinanziert ist und es hier eine schnelle, pragmatische Lösung braucht“, erklärt Sebastian Exner, stellvertretender Vorsitzender des Arbeitskreises, „aber die Weiterbildung muss unbedingt in ärztlicher Hand und damit in der Zuständigkeit der Ärztekammern bleiben und das lässt sich im Falle einer ausschließlichen Steuerfinanzierung nicht gewährleisten.“
Auch jedes andere Finanzierungsmodell, das ausschließlich auf einem einzelnen Geldgeber fuße, sei abzulehnen. Stattdessen schlägt der Arbeitskreis IV ein Modell vor, das gleichermaßen durch Bund, Länder und Kassen finanziert wird. „Nur auf diese Weise ist sichergestellt, dass die Ärzteschaft die volle Kontrolle und Verantwortung über die Qualität des Facharztstandards behält. Eine transparente Finanzierungsbasis der Weiterbildung, die vom DRG-System und Fallpauschalen entkoppelt ist, muss unbedingt im Rahmen der Krankenhausreform ausgearbeitet, beschlossen und zeitnah umgesetzt werden“, so Exner abschließend.