Hartmannbund MV: „Medizin vor Ökonomie“ besonders bei Frühchen

Der Vorsitzende des Hartmannbund Landesverbands Mecklenburg-Vorpommern, DM Bernd Helmecke, sieht die dringende Notwendigkeit, beim Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) nachzuschärfen, indem die Entscheidung über Sondergenehmigungen für Behandlungen erneut Sache der Länder wird. Besonders drängend sei eine solche Änderung angesichts der Schließung von Geburtshilfestationen: „Gesundheitsminister Karl Lauterbach kündigte an, Medizin vor Ökonomie zu stellen – das muss auch und insbesondere für die Kleinsten gelten“, betont Helmecke.

Hintergrund der Forderung ist eine Petition von Mitarbeitenden des Dietrich Bonhoeffer-Klinikums in Neubrandenburg, die der Hartmannbund vor Ort bereits im Dezember 2022 unterstützt hatte. Aufgrund von nicht erreichten Mindestmengen in der Versorgung von Frühchen und Extrem-Frühchen dürfen diese seit diesem Jahr nicht mehr behandelt werden, betroffene Eltern müssen auf andere Kliniken ausweichen und oftmals lange Fahrtwege auf sich nehmen.

Das Ministerium schreibt zum Gesetz: „Für die Krankenhäuser wird eine Qualitätsoffensive eingeleitet und Versicherte profitieren von verbesserten Leistungen.“ Helmeckes Kritik: Die Qualitätssicherung durch die Einhaltung von Mindestmengen sei in gut versorgten urbanen Gebieten sinnvoll, gehe jedoch an der Realität und am Bedarf ländlicher Regionen und bestimmter Fachgebiete vorbei. Das Gesetz regelt, dass Mindestmengen durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vorgegeben werden. Sondergenehmigung zur Weiterbehandlung bei Unterschreitung der Mindestmenge können die Länder nur mit Zustimmung der Krankenkassen erteilen. „Hier muss Herr Lauterbach doch ansetzen und seine Worte in die Tat umsetzen: Die Entscheidung zur Erteilung von Sondergenehmigungen darf nicht von wirtschaftlichen Interessen beeinflusst sein und muss somit wieder vollständig in die Hände der Länder gelegt werden“, so Helmecke. Zielführender als die Schließung ganzer Abteilungen sei hier die Förderung der Qualität vor Ort.

Obwohl die Region dünn besiedelt ist, wurde die Neubrandenburger Petition bereits über 110.000mal unterzeichnet und hat somit das benötigte Quorum erreicht. Am Montag, den 27.03.2023 befasst sich darum der Petitionsausschuss des Bundestages mit dem Anliegen.