Ärztinnen und Ärzte in Krankenhäusern sind zunehmend mit bürokratischen Aufgaben befasst. Der Hartmannbund Niedersachsen sieht sich durch die jüngst veröffentlichte Umfrage des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) in seiner Kritik an der Prüfpraxis des Medizinischen Dienstes (MD) bestätigt.
Den Ergebnissen zufolge sind bundesweit hochgerechnet auf die Grundgesamtheit der Allgemeinkrankenhäuser ab 100 Betten rund 4.000 Vollkräfte überwiegend mit der Bearbeitung von MD-Prüfungen befasst. Die dadurch entstehenden Personalkosten belaufen sich auf rund 245 Mio. Euro. 98 Prozent der Krankenhäuser in Deutschland erwarten, dass ihre Prüfquoten ab 2027 steigen werden. Hintergrund ist die vorgesehene Ausweitung der zulässigen Abrechnungsprüfungen ab 2027. Aus Sicht des Hartmannbundes droht damit eine weitere Verschärfung der ohnehin hohen bürokratischen Belastung in den Kliniken.
„Dass Krankenhausabrechnungen überprüft werden, steht außer Frage“, erklärt Prof. Dr. Anke Lesinski-Schiedat, Landesvorsitzende des Hartmannbundes Niedersachsen und stellvertretende Bundesvorsitzende. „Doch Kontrolle muss verhältnismäßig bleiben. Wenn Ärztinnen und Ärzte immer mehr Zeit für die Bearbeitung von Abrechnungsprüfungen aufwenden müssen, fehlt diese Zeit für die Behandlung ihrer Patientinnen und Patienten.“
Zudem dürften Prüfverfahren die ärztliche Therapiefreiheit nicht einschränken: Ob eine stationäre Behandlung medizinisch notwendig ist, müsse sich immer an der individuellen Situation der Patientin oder des Patienten orientieren. Abrechnungsrechtliche Vorgaben und die Sorge vor nachträglichen Beanstandungen oder Rückforderungen dürften diese Entscheidung nicht beeinflussen. Der Medizinische Dienst erfülle ohne Zweifel eine wichtige Aufgabe bei der Sicherung einer wirtschaftlichen und regelgerechten Versorgung. Entscheidend sei jedoch, dass Prüfverfahren verhältnismäßig bleiben, so Lesinski-Schiedat.
Der Hartmannbund Niedersachsen fordert deshalb zielgerichtete statt pauschal ausgeweiteter Prüfungen, transparente und nachvollziehbare medizinische Bewertungskriterien sowie die Vermeidung doppelter Dokumentationspflichten. Zudem müsse ärztliche Expertise im Prüfgeschehen stärker berücksichtigt werden.
Grundsätzlich müssten Krankenhäuser und andere Gesundheitseinrichtungen finanziell und strukturell so aufgestellt sein, dass eine qualitativ hochwertige, patientenorientierte und bedarfsgerechte Versorgung gewährleistet bleibt.
„Wir wollen Rahmenbedingungen, die unabhängige ärztliche Entscheidungen stärken und den Fokus auf medizinische Qualität, Patientensicherheit und Versorgungsgerechtigkeit legen“, so Prof. Dr. Lesinski-Schiedat. „Nur so lässt sich eine patientenorientierte Versorgung auch künftig gewährleisten.“