Hartmannbund-Nordrhein fordert eine datenschutz- und urheberrechtlich sowie ordnungspolitisch einwandfreie sowie marktgerechte Gestaltung des Europäischen Raums für Gesundheitsdaten (European Health Data Space – EHDS)

Der Hartmannbund-Landesverband Nordrhein fordert eine rechtssichere und insbesondere datenschutz- und urheberrechtlich einwandfreie sowie im Hinblick auf die kommerzielle Verwertung europäischer Gesundheitsdaten marktgerechte Gestaltung des von der EU-Kommission designierten Europäischen Raums für Gesundheitsdaten (EHDS).

„Es ist ordnungspolitisch nicht akzeptabel und entspricht nicht marktwirtschaftlichen Regeln, dass – wie bislang vorgesehen – etwa forschenden Arzneimittelunternehmen Zugriff auf die im EHDS gesammelten und bereits mit Fachexpertise geordnet-strukturierten Gesundheitsdaten ermöglicht werden soll, ohne hierfür ein Entgelt zu bezahlen.“ – so der Vorsitzende des Hartmannbund-Landesverbandes Nordrhein Dr. Stefan Schröter, der zugleich Mitglied im Vorstand der Ärztekammer Nordrhein ist. Derartige Datensätze seien das „neue Gold“. Sie ermöglichten nicht nur neue wissenschaftliche Erkenntnisse – auch unter Anwendung von Verfahren der Künstlichen Intelligenz, sondern eröffneten darüber hinaus völlig neue Möglichkeiten der marktwirtschaftlichen Wertschöpfung. „Es kommt einem Systembruch gleich, deren Nutzung durch kommerzielle Interessenten kostenlos zu stellen. Dies gilt umso mehr, als dass die gemeinhin solidarisch finanzierten Gesundheitssysteme in den EU-Mitgliedsländern von anhaltender Mittelknappheit geprägt sind, und sich der EHDS aus den elektronischen Patientenakten der einzelnen EU-Mitgliedsländer speist, deren Befüllung und Pflege eine angemessen zu vergütende Leistung darstellt.“ – unterstreicht Schröter.

Dr. Stefan Streit, in Köln vertragsärztlich niedergelassener Facharzt für Allgemeinmedizin und Mitglied im Ad-hoc-Ausschuss „E-Health und KI“ der Ärztekammer Nordrhein, betont, dass es sich bei der Behandlungs-dokumentation um von medizinischem Fachpersonal gesammelte Gesundheitsdaten handelt, die über Patienten berichten. Diese durch medizinisch-kritische Wertungen von Ärztinnen und Ärzten in Form von Diagnose- und Indikationsstellung angereicherten Daten sollen nun – über die elektronische Patientenakte – in den EHDS eingeleitet werden. „In diesem Zusammenhang sind Aspekte von Eigentum und Urheberrecht, also die Beteiligung der Patienten- und der Ärzteschaft an den Chancen des EHDS, nicht abschließend geklärt.“ – so Streit.