Hartmannbund-Nordrhein zum Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)

„Ja, alles, was geeignet ist, der chronischen Klammheit und mangelnden Investitionskraft deutscher Krankenhäuser entgegenzuwirken, ist gut und begrüßenswert!“ – so der Vorsitzende des Hartmannbund-Landesverbandes und Stellvertretende Bundesvorsitzende des Hartmannbundes, Dr. med. Stefan Schröter. Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) identifiziere zutreffend die wohl dringlichsten Investitionsthemen, nämlich Digitalisierung und IT sowie die Schaffung moderner Strukturen der Notfallversorgung, die sich in der Bundesrepublik Deutschland neu und stärker sektorenkooperativ organisieren müsse und werde. Aber: „Durch das KHZG werden die Bundesländer – zumindest gefühlterweise – aus der allein ihnen zufallenden und im Reglement der Dualen Krankenhausfinanzierung verankerten Verantwortung für die Bereitstellung hinreichender Investitionsmittel teilweise entlassen.“ – so Schröter. Zugleich gelte: „Wer die Droschke bezahlt, will auch sagen dürfen, wo’s langgeht.“ Das KHZG könnte sich demnach als Einstieg in den Ausstieg aus der bisherigen Dualen Krankenhausfinanzierung und mithin der subsidiär und föderal organisierten Landeskrankenhausplanung und -gestaltung erweisen. Dabei habe sich das föderale System der Bundesrepublik Deutschland aktuell in der Corona-Krise – auch im internationalen Vergleich – ein weiteres Mal bewährt.

Darüber hinaus werfe die durch das KHZG den einzelnen Krankenhausträgern eingeräumte Möglichkeit, sich auch durch das Aufbringen von Eigenmitteln als Empfänger der Fördermittel zu qualifizieren, mehrere Probleme auf: „Es dürften dadurch die ohnehin proper dastehenden Krankenhäuser weitaus bessere Möglichkeiten haben, von dem Förderprogramm zu profitieren als solche Kliniken, die besonders klamm, aber gleichwohl versorgungsrelevant und gegebenenfalls sogar besonders förderungswürdig sind.“, stellt Schröter fest. Und weiter: „Es besteht schon seit vielen Jahren ein ordnungspolitisch inakzeptabler Zustand insofern, als dass Krankenhäuser praktisch gezwungen sind, aus ihren laufenden Erlösen aus stationärer Behandlung Investitionsmittel abzuzweigen, weil nämlich die Bundesländer ihren Verpflichtungen im Rahmen der Dualen Krankenhausfinanzierung nicht hinreichend nachkommen. Die laufenden Einnahmen der Krankenhäuser sind aber nur zur Refinanzierung der laufenden Betriebskosten kalkuliert, deren Löwenanteil die Personalkosten ausmachen.“ Das ginge somit in den Kliniken „direkt auf Knochen der Beschäftigten“, so Schröter wörtlich, etwa in Gestalt zu knapp bemessener Personalbudgets mit der Folge einer oftmals zu eng gefassten Stellenbemessung und eines erheblichen Beförderungsstaus sowie einer Nichterfassung und Nichtbezahlung von Mehrarbeit, macht Schröter deutlich.

Auf einen weiteren Aspekt weist der nordrheinische Hartmannbund-Landesverbandsvorsitzende hin: „Während öffentlich-rechtliche bzw. gemeinnützige Kliniken sich aufgrund rechtlicher und ordnungspolitischer Rahmensetzungen als Non-Profit-Unternehmen verstehen und sich somit besonders schwer tun dürften, Eigenmittel im Sinne des KHZG aufzubringen, trifft dies auf Kliniken in privater Trägerschaft nicht zu, denen es selbstredend erlaubt ist, Überschüsse – auch für eigene Großinvestitionen – zu erzielen, und die sich zudem die im Sinne des Krankenhauszukunftsgesetzes erforderlichen Eigenmittel auch bei ihren ‚Shareholder‘ holen können.“ Der durch den Gesetzgeber auch im Rahmen des KHZG ausdrücklich angestrebte wettbewerbliche Ansatz erweise sich somit in der gelebten Praxis als Artefakt, der ebendiesem Wettbewerb geradezu zuwiderlaufe. Und weiter: „Das Wichtigste aber ist, dass das Krankenhauszukunftsgesetz nicht etwa Anlass geben darf, in nicht zukunftsfitten Strukturen zu verharren, und sich womöglich darüber hinwegtäuschen zu lassen, dass in vielen Bundesländern die gewaltigen Aufgaben im Rahmen einer großen Reform der Krankenhausstrukturen unter den Aspekten der Versorgungssicherheit, Behandlungsqualität, Wirtschaftlichkeit, Subsidiarität, guter Arbeitsbedingungen für die Akteure aller beteiligten Berufsgruppen sowie sektorenübergreifender partnerschaftlich-kollegialer Kooperation uns erst noch bevorstehen!“