HB Rheinland-Pfalz begrüßt Ärztetag-Beschluss zur Förderung der Rechtssicherheit bei humanitären Einsätzen

Der 121. Deutsche Ärztetag hat eine Förderung der Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte, die an humanitären Einsätzen teilnehmen möchten, beschlossen. Dr. Christian Schamberg-Bahadori, Landesvorsitzender des Hartmannbund Rheinland-Pfalz begrüßt die Erleichterungen hinsichtlich der Teilnahme an humanitären Einsätzen außerordentlich: „Durch das derzeit bestehende Arbeitsrecht wird Ärztinnen und Ärzten die Teilnahme an humanitären Einsätzen entweder erschwert oder gar unmöglich gemacht. Oftmals sind solche Einsätze nur durch Individualvereinbarungen in den Arbeitsverträgen oder aufgrund des Wohlwollens des Arbeitgebers möglich.“

Nach dem aktuellen Beschluss des Deutschen Ärztetags werden die Arbeitgeber von angestellten Ärztinnen und Ärzten, die an einem humanitären Einsatz teilnehmen möchten dazu aufgefordert, diesen die Wahrnehmung von humanitären Einsätzen zu ermöglichen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind entsprechend dazu aufgefordert, humanitäre Einsätze als Vertretungsfall im Sinne des § 32 Absatz 1 Satz 2 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) aufzunehmen.