Der Hartmannbund hat die am Konflikt um die Notfallreform beteiligten Akteure zum konstruktiven Dialog aufgerufen. In einer vom Geschäftsführenden Vorstand des Verbandes verabschiedeten Erklärung heißt es wörtlich:
Die Novelle des Notfallgesetzes wird das bisher bestehende System der Versorgung im Notfall – mindestens in wesentlichen Teilen – revolutionär verändern. Hier vollzogene Reformschritte stehen möglicherweise exemplarisch für künftige Veränderungen auch in anderen Versorgungsbereichen. Das nun bevorstehende Gesetzgebungsverfahren ist deshalb auch eine Bewährungsprobe für die betroffenen Player des Gesundheitssystems – allen voran die deutsche Krankenhausgesellschaft auf der einen, KBV und KVen auf der anderen Seite. Denn Chancen für Modifikationen des Gesetzentwurfes gibt es – aller Voraussicht nach – nur auf Basis konsentierter Vorschläge. Dafür gilt es, einen konstruktiven Dialog über gemeinsame Lösungsmodelle aufzunehmen.
Richtig ist, dass über die Tragfähigkeit und die Umsetzbarkeit einiger Details des Gesetzentwurfes zu diskutieren ist.
Richtig ist aber auch: Wer die aktuellen Einlassungen des Gesundheitsministers verfolgt, dem muss bewusst sein, dass der Gestaltungsspielraum der Selbstverwaltung begrenzt ist. Darauf zu hoffen, hier ohne Kompromiss vom Platz gehen zu können, könnte sich am Ende als verhängnisvoller Trugschluss erweisen und als Bärendienst an den im System arbeitenden Akteuren.
Das der Novelle im Kern zugrunde liegende Konstrukt „Krankenhäuser-Niedergelassene-Länder“ darf nicht zum Bermudadreieck werden, in dem die durch die Reform angestrebten sinnvollen Struktureffekte auf wundersame Weise wieder verschwinden – zu Lasten von Ärztinnen und Ärzten, Pflegerinnen und Pflegern und zum Nachteil auch für Patientinnen und Patienten.