Hartmannbund setzt bei Herausforderungen der vertragsärztlichen Versorgung auch auf die Landesministerin im Bundesrat

Die vertragsärztliche Versorgung in Schleswig-Holstein steht vor erheblichen Herausforderungen, die – wie in vielen Bereichen – auch durch steigende Betriebs- und Personalkosten bedingt sind.  Dadurch sehen sich niedergelassene Ärztinnen und Ärzte mit immer stärkerem wirtschaftlichen Druck konfrontiert. Die Einführung der Hybrid-DRGs sollte zum Jahresbeginn eigentlich Entlastung verschaffen.

Der Hartmannbund Landesverband Schleswig-Holstein hat sich deshalb mit Herrn Jasper Balke, MdL, dem gesundheitspolitischen Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, im Schleswig-Holsteinischen Landtag zu einem Austausch getroffen.

„Das DRG-System ist ein pauschalisierendes Abrechnungssystem für stationäre Krankenhausbehandlungen. Die Erlöse sind nicht von der tatsächlichen Kostenaufstellung im Rahmen eines Tagessatzes, sondern von dem durchschnittlichen Behandlungsaufwand einer Fallgruppe abhängig. Genesungsprozesse verlagern sich so seit Jahren vielfach aus den Krankenhäusern heraus und werden von niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen kompensiert, aber nicht adäquat vergütet“, kritisiert Dr. Sebastian Gassner, niedergelassener Anästhesist und stellvertretender Vorsitzender des Hartmannbund Landesverbandes Schleswig-Holstein.

Ein weiteres Problemfeld, das in diesem Kontext von großer Bedeutung ist, betrifft das ambulante Operieren. Die Steigerung der Kosten insbesondere für das Personal, aber auch der strukturelle und personelle Aufwand für die störanfällige Digitalisierung, höhere Kosten für Verbrauchsmittel und richtigerweise auch erhöhte Hygieneanforderungen führen zu einer finanziellen Mehrbelastung, die durch die Vergütung der Operationen nicht mehr abgedeckt ist. Insbesondere die geringe Bewertung der Kinder-HNO-Eingriffe führt zu unversorgten Patientinnen und Patienten sowie zu langen Wartezeiten. Eine Rachenmandelentfernung sollte im Regelfall ambulant vorgenommen werden. Durch die zu geringe Bewertung entsteht ein negativer Deckungsbeitrag, so dass die Terminvergabe für diese Eingriffe vom Controlling der Krankenhäuser und OP-Zentren untersagt werden muss. Privatdozent Dr. Robert Linke, niedergelassener Facharzt für Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde und 1. Beisitzer und Finanzbeauftragter des Hartmannbund Landesverbandes Schleswig-Holstein, betont daher die Dringlichkeit einer Lösung für diese Problematik und weist darauf hin, dass die aktuelle Nichtumsetzung der Hybrid-DRGs im ambulanten Setting zusätzlich zu den Herausforderungen beiträgt: „Seit 1. Januar dieses Jahres sollte der DRG-Katalog um Hybrid-DRGs erweitert werden. Vertragsärztinnen und -ärzte sowie Krankenhäuser sollen für ausgewählte Leistungen die gleiche Vergütung erhalten, was für die Kolleginnen und Kollegen in den Praxen – im Vergleich zu bisher – höhere Honorare bedeuten würde. Einen Monat nach Inkrafttreten der Verordnung scheint dies aber eher ein Wunschzustand zu sein.“

Sein Kollege Udo Falkenberg, stellvertretender Vorsitzender des Hartmannbund Landesverbandes Schleswig-Holstein, ergänzt: „Insbesondere in Schleswig-Holstein, wo regionale Gegebenheiten und die Verteilung von Gesundheitseinrichtungen eine entscheidende Rolle spielen, verstärkt die finanzielle Belastung niedergelassener Ärzte die bestehenden Herausforderungen. Patienten werden sich mit noch längeren Wartezeiten konfrontiert sehen und Schwierigkeiten haben, Zugang zu notwendigen medizinischen Leistungen zu erhalten. Diese Entwicklung wird mittelfristig zu eklatanten Engpässen und einer gravierenden Beeinträchtigung der Patientenversorgung führen. Das scheint im Bewusstsein vieler Entscheidungsträger noch nicht angekommen zu sein.“

Der Hartmannbund Landesverband Schleswig-Holstein setzt daher große Hoffnungen auf die Landesgesundheitsministerin. Frau Kerstin von der Decken übernimmt in diesem Jahr den Vorsitz der Gesundheitsministerkonferenz. Dies bietet eine einzigartige Gelegenheit, sich für eine nachhaltige Sicherung der vertragsärztlichen Versorgung – nicht nur – in Schleswig-Holstein einzusetzen.