„Gerade in der aktuellen COVID-19 Krise hat sich gezeigt, wie wichtig und unverzichtbar die ambulanten Versorgungsstrukturen in den niedergelassenen Facharztpraxen für den Gesundheitsstandort Deutschland sind“, so der Vorsitzende des Hartmannbundes, Dr. med. Klaus Reinhardt.
Das gemeinsame „Positionspapier“ von AOK, Helios, Diakoneo und des Bezirkes Mittelfranken „Veränderung ermöglichen – Gesundheitsversorgung regional und patientenorientiert weiterentwickeln“ verfolge durchsichtige Partikularinteressen ausschließlich im Sinne der Einsparungsabsichten der Kostenträger. Die in immer neuem Gewand vorgetragenen Rationierungsvorhaben der Krankenkassen im ambulanten Bereich einerseits – die letztlich mit einer Verschlechterung der Versorgung einhergehen – sowie eine Ausweitung der ambulanten Leistungsanteile am Krankenhaus andererseits, wirke sich in beiden Fällen zu Lasten der ambulanten Versorgung durch selbständige Ärzte aus, mit einer absehbaren deutlichen Verschlechterung der Versorgung der ambulant zu behandelnden Patientinnen und Patienten. Da auch die in den Kliniken tätigen Kolleginnen und Kollegen am Limit arbeiten – nicht nur in der Covid-19 Pandemie – wären, ohne erhebliche personelle Aufstockung, die nicht in Sicht ist, die Ärztinnen und Ärzte in der stationären Versorgung nicht imstande, zusätzliche Aufgaben in größerem Umfang zu übernehmen.
Der Vorsitzende des Hartmannbundes warnt daher eindringlich vor einer Zerschlagung bewährter ambulanter Strukturen, die zwangsläufig mit einer Verwirklichung der in dem Positionspapier dargelegten Vorschläge einhergehen würde.
Eine wirkliche sektorenübergreifende Versorgung – die diesen Namen zur Recht trägt – sei eine langjährige Forderung des Hartmannbundes. Die bestehenden starren Sektorengrenzen seien schon seit langem nicht mehr zeitgemäß. Ambulante Operationen an Kliniken, auch durch niedergelassene Fachärzte, seien seit Jahren Standard und würden kontinuierlich ausgeweitet. Bereits heute fänden Leistungen ermächtigter Ärzte Berücksichtigung in der (ambulanten) Bedarfsplanung.
Eine Umsetzung der jetzt vorgestellten Entwürfe ließe befürchten, dass – analog der Ambulanten Spezialärztlichen Versorgung (ASV) – die bürokratischen Teilnahmebedingungen für Praxen so hoch sind, dass Ihnen der Zugang massiv erschwert oder quasi verwehrt wird.
Eine grundlegende Reform der bestehenden Gesundheitsstrukturen werde eine der zentralen Aufgaben der kommenden Bundesregierung sein. Hier bietet der Hartmannbund wie bisher an, sich jederzeit konstruktiv mit seinem Know-how einzubringen.