Der Landesverband Westfalen-Lippe des Hartmannbundes fordert die Kliniken in Zusammenarbeit mit Betriebsärztinnen und beaufsichtigenden Behörden auf, dass Schutzmaßnahmen für schwangere Ärztinnen auf der Grundlage der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung der ärztlichen Arbeitsplätze sowie der individuellen Risikobewertung ergriffen werden. „Nur so können die Arbeitsbedingungen gesundheitlich sicher gestaltet und damit gleichzeitig eine Weiterbeschäftigung der schwangeren Ärztinnen und Medizinstudentinnen ermöglicht werden“ sagte der Landesvorsitzende Dr. Han Hendrik Oen.
Das definierte Ziel des am 01. Januar 2018 in Kraft getretenen novellierten Mutterschutzgesetzes ist die vermehrte Teilhabe von Frauen an einem diskriminierungsfreien Arbeitsplatz. Für schwangere Ärztinnen bedeutet das, eine Weiterbeschäftigung unter sinnvollem Einsatz für Aus- und Weiterbildung zu gewährleisten und pauschalisierte Beschäftigungsverbote zu vermeiden. Hierzu wurden u. a. Schutzfristen verlängert, Nacht- und Bereitschaftsarbeit gekürzt und auch Studentinnen und Schülerinnen für einen besseren Gesundheitsschutz für die Schwangere und das ungeborene Leben miteingeschlossen. Außerdem wurde ein Bundesausschuss Mutterschutz neu gegründet, der die novellierte Gesetzgebung evaluieren und basierend auf wissenschaftlichen Erkenntnissen anhand sicherheitstechnischer und arbeitsmedizinischer Regeln optimieren sollte.
„Leider ist die Realität drei Jahre nach Einführung des novellierten Mutterschutzgesetzes für schwangere Ärztinnen, aber auch andere Beschäftigte im Gesundheitswesen verheerend. Die juristischen Formulierungen sind nicht eindeutig und weit auslegbar, sodass Schwangere mehrheitlich pauschalisiert keine operativen oder interventionellen Tätigkeiten und teilweise auch gar keine patienten-nahen Tätigkeiten mehr ausführen dürfen – aus Angst vor juristischen Konsequenzen“ merkte der Landesvorsitzende Dr. Han Hendrik Oen an. Häufig erfolge die Zuteilung nicht weiterbildungs-relevanter Tätigkeiten oder gar ein Beschäftigungsverbot. Dies führe zur Verzögerung der Aus- und Weiterbildung und des beruflichen Fortkommens bereits im Studium.
Die Delegierten fordern daher die Ausarbeitung eines offiziellen bundeseinheitlichen Leitfadens für die einzelnen medizinischen Fachbereiche, orientierend an Kliniken guter Praxis, bei denen unter Einhaltung adäquater – also individuell angemessener – Schutzmaßnahmen die Weiterbeschäftigung von schwangeren Ärztinnen und Medizinstudentinnen ermöglicht wird.