Der Arbeitskreis IV (Weiterbildung) des Hartmannbundes kritisiert die auf einem aktuellen IGES-Gutachten basierenden Vorschläge des GKV-Spitzenverbandes mit Blick auf die allgemeinmedizinische Weiterbildung. „Im Gegensatz zum GKV-Spitzenverband sind Länder mit stärkeren gesundheitspolitischen Steuerungsmechanismen für unser Gesundheitswesen kein gutes Vorbild. Ärztliche Weiterbildung gehört ausschließlich in die Hände der Selbstverwaltung und nicht in Staatshände, sonst wird die Freiheit des ärztlichen Berufes weiter eingeschränkt“, erklärt Klaus-Peter Schaps, Vorsitzender des Arbeitskreises. Die Ergebnisse des IGES-Gutachtens zeigten zwar dringenden Handlungsbedarf, doch sei der Ansatz, den Frau Pfeifer vorschlage, der falsche.
Statt einer verstärkten staatlichen Einschränkung der ärztlichen Berufswahl müsse die Allgemeinmedizin attraktiver gemacht werden, dann würde die Quote der allgemeinmedizinischen Weiterbildung auch wieder steigen. „Wenn die Vergütung der Allgemeinmedizin den Leistungen entsprechend entlohnt werden würde, wäre eine Karriere im hausärztlichen Bereich für viele junge Ärzt:innen sicherlich deutlich attraktiver“, betont Schaps. Gerade in unterversorgten Gebieten müsste es zusätzliche finanzielle Anreize geben, damit junge Kolleg:innen für sich eine Perspektive in der Allgemeinmedizin sehen könnten. Ein grundsätzliches Problem bestehe darin, dass hausärztliche Versorgung im Allgemeinen auf eine Niederlassung hinauslaufe, diese aber zunehmend unattraktiver werde.
Für den Arbeitskreis IV ist deshalb klar, dass die Lenkungsgruppe zur Förderung der Weiterbildung Allgemeinmedizin die Ergebnisse des Gutachtens dringend weitergehend interpretieren müsse, wolle man das Problem ernsthaft in Angriff nehmen.