Die gesundheitspolitischen Reformen dürfen durch die geplanten Sparmaßnahmen nicht gefährdet werden. Das betont der Hartmannbund vor der heutigen Sachverständigen-Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz. Der Verband rät dazu, den Dialog mit den Akteuren der Versorgung und insbesondere mit der Ärzteschaft zu suchen, um zukunftsfähigen Lösungen für eine qualitativ hochwertige und kosteneffiziente Versorgung zu finden. Hierbei stehe auch der Staat in der Pflicht.
Der Hartmannbund sieht dringenden Handlungsbedarf bei der Finanzierungsstruktur der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Um das System nachhaltig zu stabilisieren, fordert der Verband eine verlässliche Trennung von Beitrags- und Steuermitteln. Versicherungsfremde Leistungen – wie etwa die Krankenversicherungsbeiträge für Beziehende von Bürgergeld – müssten endlich vollständig und dauerhaft aus dem Bundeshaushalt finanziert werden. Eine Kürzung des Bundeszuschusses verschärfe die Finanzlage der GKV nur noch zusätzlich, so der Verband. Wenn der Staat seine Aufgaben hier erfüllte und zudem die Besteuerung von Tabakprodukten weiter erhöhen bzw. die Besteuerung von Spirituosen und zuckerhaltigen Getränken einführen würde, gäbe es neben einer größeren Akzeptanz der Sparmaßnahmen auch mehr Spielraum für die Reformen in der GKV.
Ein zentraler Eckpfeiler der Reformen im medizinischen Bereich sei die konsequente Ambulantisierung sowie eine intelligente Patientensteuerung, wie sie auch im Zuge der geplanten Notfallreform und des Primärversorgungssystems angestrebt wird. Diese Konzepte könnten nach Auffassung des Hartmannbundes ihre Wirkung jedoch nur entfalten, wenn die niedergelassenen Praxen als Fundament der wohnortnahen Versorgung gestärkt würden. Die Praxen im Land seien der Schlüssel für eine effiziente und zukunftssichere Patientensteuerung.