Anlässlich der heutigen Verbändeanhörung zur Notfallreform begrüßt der Hartmannbund, dass die solide und stabile Akut- und Notfallversorgung neugeordnet werden soll. Die grundsätzlich angestellten Überlegungen zur Integration der Notfallangebote werden vom Verband geteilt. „Die 24/7-Bereitschaft von aufsuchenden Diensten in der vertragsärztlichen Versorgung stellen jedoch ein nicht notwendiges und die Kapazitäten überforderndes Angebot dar“, erklärt der Hartmannbund-Vorsitzende Dr. Klaus Reinhardt.
Nach Ansicht des Hartmannbundes sei die vorgesehene Kombination aus regulärer vertragsärztlicher Tätigkeit und verpflichtender telemedizinischer und aufsuchender Angebote rund um die Uhr angesichts begrenzter personeller Ressourcen nicht realisierbar. Zudem müssten die bundesweiten Integrierten Notfallzentren (INZ) mit Blick auf die bereits bestehende Versorgungslandschaft und nicht davon losgelöst geplant werden. Die Ersteinschätzung müsse außerdem auf einem bundesweit einheitlichen, wissenschaftlich validierten Verfahren beruhen, das von der ärztlichen Selbstverwaltung entwickelt, fortlaufend evaluiert und qualitätsgesichert wird.
„Die Notfallreform ist eine dringend notwendige Maßnahme, um Patientenströme sinnvoll zu steuern, Notaufnahmen und Rettungsdienst zu entlasten und bestehende Versorgungsstrukturen besser miteinander zu vernetzen“, so Reinhardt. „Insofern ist sie ein wichtiges Element auf dem Weg zur Ausgestaltung eines intelligent organisierten Primärversorgungssystems.“