Mit Blick auf den gestern erfolgten Start der Honorarverhandlungen zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband hat der Hartmannbund seine Forderung nach einer grundsätzlichen Reform der Berechnung der Veränderungsrate des Orientierungswertes EBM (OW) erneuert. „Es wäre nicht nur der Sache angemessen, sondern würde auch der Selbstverwaltung gut zu Gesicht stehen, wenn wir endlich ein Verfahren entwickeln, dass uns – jedenfalls annähernd – eine prospektive Berechnung einer angemessenen Anhebung ermöglicht“, sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Ambulante Versorgung im Hartmannbund, Dr. Marco Hensel. Das Festhalten an retrospektiven Mechanismen sei für alle Beteiligten eine unbefriedigende Lösung. Bei künftigen Verhandlungen um den OW müssten absehbare Kostenentwicklungen oder besondere Belastungen – analog dem stationären Bereich – Berücksichtigung finden. Eine Gegenfinanzierung von Personal- und Betriebskosten, insbesondere wenn sie für alle Arztpraxen deutlich steigen, müsse zeitnah erfolgen, um steigende Kosten der Praxen adäquat aufzufangen.
Für die aktuellen Verhandlungen forderte Hensel eine Abkehr von „überflüssigen Ritualen“. Das Verhandeln von Selbstverwaltungs-Partnern im Stile eines Viehmarktes – erst ist man weit auseinander, dann wird gefeilscht und gerungen und am Ende verkündet – nach nicht erfolgter Einigung – der unparteiische Vorsitzende des Erweiterten Bewertungsausschusses einen unbefriedigenden Kompromiss – könne nicht deren eigener Anspruch sein, so Hensel. Das völlig inakzeptable Auftakt-„Angebot“ der Kassen in Höhe von 1,6 Prozent unterstreiche diese Forderung.
Hensel begrüßte, dass Tarifänderungen bei den Medizinischen Fachangestellten künftig – und damit bereits auch für 2025 – direkt in den Verhandlungen zum Orientierungswert (OW) berücksichtigt werden. Dies sei ein gutes Beispiel dafür, was vorausschauend möglich sei. Dadurch entstehe kein jahrelanger Verzug, bis diese Kostensteigerungen im OW abgebildet würden.