Honorar für Corona-Impfung ist nicht kostendeckend 

In Folge des Beschlusses des Deutschen Ärztetages, den Einsatz der Medizinischen Fachangestellten (MFA) in der Pandemiebewältigung endlich angemessen zu beachten, hatte der Verband der medizinischen Fachberufe eine Petition an den Deutschen Bundestag für einen steuerfinanzierten MFA-Sonderbonus eingereicht. Der stellvertretende Vorsitzende des Hartmannbund Landesverbandes Bayern, Wolfgang Gradel, unterstützt diese Petition und stellt weitere Forderungen bezüglich der Vergütung der Covid-Impfung.

Das Impftempo hat sich mit Einstieg der Haus- und Facharztpraxen deutlich erhöht, gestiegen ist gleichzeitig auch der Aufwand und personelle Einsatz in den Arztpraxen. „Praxen, die sich an der Impfung beteiligen, müssen in diesen außergewöhnlichen Zeiten viel leisten. Der Arbeitsaufwand hat sich deutlich erhöht.“, so Wolfgang Gradel. „Die medizinischen Fachangestellten sind im Dauereinsatz – Impftermine organisieren, Wartelisten abtelefonieren, Diskussionen mit Patienten, die nicht verstehen, dass Impfstoff aktuell noch nicht ausreichend verfügbar ist. Hinzu kommt ein stark erhöhter Aufklärungsbedarf bei AstraZeneca, der mehr Zeit in Anspruch nimmt. Und nebenher läuft natürlich der normale Praxisalltag weiter.“, ergänzt Gradel.

Eine Erhöhung der Pauschale für die Covid-Impfung sei daher notwendig, um kostendeckend zu arbeiten. Auch dann wäre das Honorar der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte im Vergleich mit den Kosten in den Impfzentren noch sehr moderat. Außerdem sollten Zuschläge für Covid-Impfungen, die aus organisatorischer Sicht nur abends, nachts oder am Wochenende durchgeführt werden können, gewährt werden. „Diese Ergänzungen scheinen angemessen, damit die in den Praxen arbeitenden Kolleginnen und Kollegen für ihre Mühen entlohnt werden können“, so der niedergelassene Hausarzt aus Passau.

Auch an die Bürgerinnen und Bürger appelliert Gradel: „Wir tun unser Bestes, damit jeder geschützt werden kann. Bitte tragen Sie sich aus Wartelisten aus, sobald Sie einen Impftermin erhalten haben, sei es im Impfzentrum oder in einer Praxis. Und sollten Sie einen bereits vereinbarten Impf-Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte so früh wie möglich ab.“