Der Hartmannbund Schleswig-Holstein fordert, die geplante Abschaffung der Hybrid-DRG ab 2028 zurückzunehmen und das Instrument zunächst zu evaluieren und gezielt weiterzuentwickeln. Gerade für ein Flächenland wie Schleswig-Holstein seien verlässliche Rahmenbedingungen notwendig, um wohnortnahe ambulante OP-Strukturen dauerhaft zu sichern. Eine Abschaffung der Hybrid-DRG drohe dagegen, den begonnenen Ambulantisierungsprozess auszubremsen und bestehende Versorgungsstrukturen zu schwächen.
„Der Druck auf die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen ist bereits enorm. Wenn nun zusätzlich zu den Belastungen durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz auch noch die Hybrid-DRG wegfallen, wird sich für immer mehr Operateurinnen und Operateure die Frage stellen, ob ambulantes Operieren wirtschaftlich überhaupt noch darstellbar ist. Die Gefahr ist real, dass Angebote reduziert oder ganz aufgegeben werden und für ein Flächenland wie Schleswig-Holstein wäre das fatal“, erklärt Dr. Sebastian Gassner, Vorsitzender des Hartmannbundes Schleswig-Holstein und niedergelassener Anästhesist in einem ambulanten OP-Zentrum.
Aus Sicht des Hartmannbundes ist die geplante Abschaffung auch deshalb nicht nachvollziehbar, weil der gesetzlich vorgesehene erste Evaluationsbericht zu den Auswirkungen der Hybrid-DRG erst zum 31. Dezember 2026 vorgelegt werden soll. Bestehende Erfahrungen sollten zunächst ausgewertet und das noch junge Instrument auf dieser Grundlage gezielt weiterentwickelt werden.
Dr. Gassner betont: „Es ist widersprüchlich, einerseits mehr geeignete Leistungen aus den Krankenhäusern in die ambulante Versorgung verlagern zu wollen und andererseits die wirtschaftlichen Voraussetzungen dafür wieder zurückzunehmen. Ambulantisierung funktioniert nur, wenn ambulantes Operieren auch wirtschaftlich tragfähig bleibt. Statt den begonnenen Transformationsprozess abzubrechen, müssen die Hybrid-DRG dort angepasst und weiterentwickelt werden, wo Verbesserungsbedarf besteht.“
Ambulant erbrachte operative Leistungen könnten auf hohem medizinischem Niveau erfolgen, während Patientinnen und Patienten die Einrichtung häufig bereits nach wenigen Stunden wieder verlassen könnten und gleichzeitig stationäre Ressourcen geschont würden. Für den Hartmannbund Schleswig-Holstein gehe es bei der weiteren Ausgestaltung der Hybrid-DRG deshalb nicht allein um Vergütungsfragen, sondern um den langfristigen Erhalt wohnortnaher Versorgungsstrukturen.