
Dr. Dr. Galina Fischer
Die politisch beschleunigte Verlagerung medizinischer Leistungen aus dem stationären in den ambulanten Bereich ist grundsätzlich sinnvoll und wird vom Arbeitskreis II „Stationäre Versorgung“ des Hartmannbundes ausdrücklich unterstützt. Doch es gibt auch Kritikpunkte. Insbesondere die Einführung sogenannter Hybrid DRGs führe dazu, dass bestimmte Eingriffe, wie etwa Metallentfernungen oder ausgewählte elektive chirurgische Eingriffe, aus dem stationären Bereich herausgelöst werden, ohne dass die notwendigen strukturellen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine verlässliche ambulante Versorgung gegeben seien.
„Hybrid DRGs betreffen aktuell vor allem einzelne Fachbereiche wie die Unfallchirurgie, die Allgemeinchirurgie oder die Gynäkologie. In vielen Kliniken werden diese Leistungen jedoch nur sehr begrenzt umgesetzt, weil sie unter den bestehenden Rahmenbedingungen kaum wirtschaftlich darstellbar sind“, erklärt Dr. Dr. Galina Fischer, Vorsitzende des Arbeitskreises. Häufig lohne sich die Erbringung nur bei sehr hoher Taktung und ausschließlich fachärztlicher Durchführung – Bedingungen, die sowohl hinsichtlich der Versorgungsrealität als auch der personellen Strukturen in vielen Häusern nicht gegeben seien.
Hinzu komme, dass in vielen Regionen geeignete ambulante Strukturen fehlten. „Solange ambulante Eingriffe faktisch im zentralen OP des Krankenhauses stattfinden und keine eigenständigen ambulanten Versorgungsstrukturen aufgebaut sind, lassen sich Hybrid DRGs weder organisatorisch noch finanziell sinnvoll abbilden“, so Fischer. In der Folge versuchten Kliniken, diese Leistungen mittel bis langfristig wieder abzugeben.
Besonders problematisch sei, dass durch die Ambulantisierung unter den derzeitigen strukturellen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bereits etablierte stationäre Basiseingriffe, wie etwa einfache operative Standardverfahren mit kurzer Verweildauer wegfielen, während sie ambulant nur eingeschränkt oder gar nicht erbracht werden könnten. Dies habe nicht nur Auswirkungen auf die Versorgung, sondern auch auf die ärztliche Weiterbildung. „Im ambulanten Bereich gilt in der Regel der Facharztstandard. Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung können diese Eingriffe dort kaum durchführen – damit gehen wichtige Ausbildungsinhalte verloren, ohne dass es gleichwertige Alternativen gibt“, warnt Fischer.
Der Arbeitskreis II sieht hierin ein erhebliches Spannungsfeld zwischen dem sinnvollen politischen Willen und der klinischen Realität. Eine Ausweitung ambulanter Leistungen könne nur dann gelingen, wenn sie von tragfähigen Finanzierungsmodellen, dem gezielten Aufbau ambulanter Strukturen im Krankenhausumfeld und realistischen Vorgaben für die Umsetzung in der klinischen Praxis begleitet werde. „Ambulantisierung sollte so funktionieren, dass Stationen sinnvoll entlastet und Patientinnen und Patienten verlässlich und sicher ambulant behandelt werden können. Dabei dürfen weder die Versorgungsqualität noch die Qualifizierung des ärztlichen Nachwuchses zu kurz kommen“, so Fischer.