Vor den Beratungen zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), die diesen Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages starten, warnt der Hartmannbund Landesverband Brandenburg vor möglichen negativen Folgen für die Qualität der medizinischen Versorgung durch Institutsambulanzen. „Das KHVVG sieht sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen mit institutioneller Ermächtigung für die hausärztliche Versorgung, sogenannte Institutsambulanzen vor. Hierin liegt Sprengstoff für das jahrzehntelang bewährte System inhabergeführter Hausarztpraxen aufgrund ungleicher Spielregeln – müssen letztere doch einen Facharztstandard gewährleisten und sich an vertragsärztliche Regelungen wie Mindestsprechzeiten, Teilnahme am Bereitschaftsdienst etc. halten, Institutsambulanzen hingegen nicht. Daneben besteht die Gefahr eines Sogs von Personal aus den Praxen Richtung Institutsambulanzen, einfach aufgrund der Tatsache, dass Krankenhäuser ganz andere Mittel zur Rekrutierung aufbringen können, da die Kosten aus der GKV voll erstattet werden“, äußert sich der Vorsitzende des Brandenburger Hartmannbundes Dr. Hanjo Pohle.
Zudem moniert der Rathenower Allgemeinmediziner einige grundsätzliche Unschärfen in der Debatte zur hausärztlichen Versorgung: „In Brandenburg sehen wir, dass die Berechnungsgrundlagen zum tatsächlichen Bedarf an Hausärzten definitiv falsch sind. Es werden Kinder bis 18 Jahre voll nach Köpfen mitgezählt, obwohl diese zu 90 Prozent von Kinderärzten und nicht von Allgemeinmedizinern bzw. Hausärztlichen Internisten behandelt werden. Als Folge ergibt sich auf dem Papier ein Mangel an Hausärzten – faktisch sind aber deutlich weniger Hausärzte nötig, als errechnet. Vor diesem Hintergrund scheint auch die häufig zitierte Zahl von 80 Prozent der Planungsbereiche in Deutschland ohne Zulassungsbeschränkungen für Hausärzte in einem anderen Licht“.
Völlig in die falsche Richtung gehe jedoch der Ansatz, dass Institutsambulanzen nun auch dann eine Ermächtigung zur hausärztlichen Versorgung erhalten sollen, wenn dies zu einer planerischen Überversorgung führen würde. „Wie bereits deutlich gemacht, würde eine verschärfte und zudem ungleiche Konkurrenz mit Krankenhäusern zur Erosion der hausärztlichen Medizin beitragen, mit negativen Folgen für die Patientenversorgung. Die vertrauensvolle persönliche Hausarztversorgung mit Hausbesuchen und persönlicher Leistungserbringung unterscheidet sich deutlich von der Versorgung in krankenhausähnlichen Strukturen: Merkmal der Hausärztlichen Versorgung ist die besondere Art und Weise, Medizin mit Empathie, Verständnis und Zuwendung zu den Patienten zu bringen. Das ist mit keiner anderen Struktur in der Patientenversorgung vergleichbar. Diese jahrelangen und über Generationen reichende Betreuungsverhältnisse machen die hausärztlichen, inhabergeführten Praxen zu tragenden Pfeilern im Gesundheitssystem. All dies könnte nun bald der Vergangenheit angehören“, so Pohle weiter.
„Der Brandenburger Hartmannbund bittet die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker eindringlich, diesen Passus aus dem Gesetzentwurf zu streichen und keiner Entwicklung Vorschub zu leisten, die die Qualität der Versorgung verschlechtert und nicht wieder rückgängig gemacht werden kann. Alles andere wäre ein Zeichen unzulänglicher Kenntnisse über die in der Realität geleistete qualitativ hochwertige hausärztliche Medizin – oder gar Beleg für Gleichgültigkeit gegenüber dieser patientennahen Versorgungsform“, so der Brandenburger Hartmannbund-Vorsitzende abschließend.