Intervention war erfolgreich

In einem Brief an Ministerin Karliczek hatten die Studierenden im Hartmannbund Anfang November die Verlängerung des §21 Abs. 4 Nr. 5 BAföG gefordert. Damit sollte sichergestellt werden, dass das Einkommen von Tätigkeiten in sogenannten system-relevanten Bereichen auch weiterhin nicht auf das BAföG angerechnet wird. Dieser Forderung ist das Bundesministerium für Bildung und Forschung jetzt nachgekommen.

„Wir begrüßen die Entscheidung des BMBF sehr, weil damit die Arbeit von uns Studierenden bei der Pandemiebekämpfung wertgeschätzt wird“, erklärt Anna Finger, Co-Vorsitzende des Ausschusses der Medizinstudierenden im Hartmannbund. Ihr Kollege, Philip Simon, ergänzt: „Gerade jetzt in der vierten Welle ist die Mitarbeit von uns Studierenden in den Gesundheitsämtern und an anderen pandemierelevanten Einsatzorten wieder sehr entscheidend. Diese Arbeit könnten viele von uns nicht leisten, wenn uns dadurch finanzielle Nachteile entstehen würden. Wichtig ist, dass diese Regelung so lange bestehen bleibt, wie Corona unseren Alltag noch begleitet.“