Jetzt müssen auch Famulaturen und Pflegepraktika innerhalb des Semesters erlaubt werden

Der Landesverband Niedersachsen begrüßt die Entscheidung des niedersächsischen Ministers für Wissenschaft und Kultur, Björn Thümler, studentische Corona-Dienste – auch nachträglich – als Famulaturen und Pflegepraktika anzuerkennen. „Die Studierenden leisten bei der pandemiebedingten Gesundheitsversorgung der Bevölkerung einen großen Anteil. Es ist schön, dass unserer Forderung endlich nachgekommen und die Leistung anerkannt wird, zumal durch diese Maßnahme auch Verlängerungen der Studiendauer vermieden werden können, sodass schneller mehr qualifizierte Ärztinnen und Ärzte zur Verfügung stehen,“ zeigt sich Frau Prof. Lesinski-Schiedat, Landesvorsitzende des Hartmannbund Niedersachsen erfreut. Wichtig sei jetzt, dass in einem zweiten Schritt auch Famulaturen und Pflegepraktika, die während des Semesters abgeleistet werden, vom NiZza anerkannt werden. „Seit Beginn der Pandemie wurden viele Famulaturen und Praktika, die für die Semesterferien geplant waren, abgesagt, sodass die betroffenen Studierenden die Regelstudienzeit nur dann einhalten können, wenn sie die ausgefallenen praktischen Teile während des Semesters nachholen können. Durch den Online-Unterricht ist die Vereinbarkeit mit der Lehre kein Problem, weil Vorlesungen und Seminare auch abends oder am Wochenende nachgeholt werden können. Dennoch verweigert das Landesprüfungsamt bisher die Anerkennung,“ erklärt Johannes Stalter, Mitglied des Vorstands der Studierenden im Hartmannbund und Studierender in Oldenburg. Da in anderen Bundesländern eine entsprechende Ausnahmeregelung gefunden wurde, sei es nun an den Verantwortlichen in Niedersachsen hier nachzuziehen und auch für die Wiederherstellung der Bildungsgerechtigkeit zu sorgen.