Keine Einschränkung des Informationsrechts durch § 219a Strafgesetzbuch

Die Hartmannbund-Landesverbände Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz fordern die Landesregierungen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz dazu auf, sich mittels einer Bundesratsinitiative für eine Modifizierung des § 219a Strafgesetzbuch (StGB) dahingehend einzusetzen, dass dafür qualifizierte Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen dürfen, dies sachlich und konform zum Berufsrecht bekannt geben dürfen. Eine reine Bekanntgabe legaler ärztlicher Tätigkeit diene dem öffentlichen Informationsbedürfnis und stelle keine kommerziell orientierte Werbung dar. Sie solle somit nicht durch den § 219a StGB erfasst und kriminalisiert werden, so Dr. Christian Schamberg-Bahadori, Landesvorsitzender des Hartmannbundes Rheinland-Pfalz, sowie Klaus Rinkel, Landesvorsitzender des Hartmannbundes Baden-Württemberg.