Die stellvertretende Vorsitzende des Hartmannbundes, Prof. Dr. Anke Lesinski-Schiedat, hat die Vorlage des von der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung vorgelegte Konzeptpapier für eine Neuordnung der Krankenhausstrukturen grundsätzlich begrüßt. „Zumindest ein Anfang ist gemacht. Jenseits der Bewertung einzelner Maßnahmen gibt es jetzt eine Grundlage, auf deren Basis wir die dringend notwendigen Strukturveränderungen in Angriff nehmen können“, sagte Lesinski-Schiedat in einer ersten Reaktion.
Dass das Papier eher evolutionären als disruptiven Charakter habe, sei der Ausgangslage angemessen. Wie revolutionär, um mit den Worten des Ministers zu sprechen, am Ende die Reform wirklich sei, hänge maßgeblich vor allem davon ab, inwieweit es gelingen werde, die Länder als wesentliche Akteure des Geschehens von der Reform zu überzeugen. So ließen sich die geplanten einheitlichen Standards für die Einordnung in Versorgungsstufen sowie die Einführung von definierten Leistungsgruppen nur gemeinsam mit den Bundesländern definieren und umsetzen. „An dieser Stelle würde das Papier mehr Optimismus verbreiten, wenn es neben dem Konzept für die leistungsbezogene Finanzierung wenigstens dezente Hinweise darauf enthielte, wie das nach wie vor zentrale Problem der unzureichenden Investitionskostenfinanzierung durch die Länder gelöst werden soll“, sagte Lesinski-Schiedat.
Als „spannend“ bezeichnete die stellvertretende Hartmannbund-Vorsitzende den Plan der Kommission, Krankenhäuser, die „integrierte ambulant/stationäre Versorgung“ anbieten, sektorenübergreifend regional zu planen, sie vollständig aus dem DRG-System herauszunehmen und über Tagespauschalen zu vergüten. Dies sei sicher eine Facette des Reformwerkes, bei der es sehr darauf ankomme, die Balance in den Strukturen des Gesundheitssystems nicht zu verlieren.
Lesinski-Schiedat begrüßte, dass das Konzept die lange geforderte Finanzierung von Vorhaltekosten beinhaltet. „Allerdings braucht es darüber hinaus zusätzlich eine Reform, die auch die verbleibenden Fallpauschalen als solche mindestens konstruktiv in Frage stellt.“ Die Herausnahme auch ärztlicher Leistungen aus den DRG sei in diesem Zusammenhang nur einer der Punkte, der in Angriff genommen werden müsse und längst überfällig sei.
„Inwieweit dieses komplexe Unterfangen wirklich umgesetzt werden kann, hängt am Ende nicht nur von den unterbreiteten Vorschlägen und deren notwendiger weiterer Modifizierung ab, sondern vor allem auch davon, in welchem Maße es gelingen wird, im konstruktiven Dialog die Player des Gesundheitssystems auf dem Weg zur Reform einzubinden und mitzunehmen“, so Lesinski-Schiedat.