Landesprüfungsamt Sachsen-Anhalt beschließt Ausnahmeregelungen für Famulaturen

Die Coronapandemie bleibt auch für Medizinstudierende nicht folgenlos, besonders für Famulanten, für die es unter Coronabedingungen deutlich schwieriger ist, einen Platz in einer Praxis oder Klinik zu finden. Ein besonderes Problem: wenn es nicht gelingt, fehlende Famulaturabschnitte bis zur Anmeldung zum zweiten Abschnitt der ärztlichen Prüfung abzuleisten, könnte sich die Studienzeit verlängern. In dieser Situation haben die Medizinstudierenden und der Vorstand des Hartmannbund Landesverbandes Sachsen-Anhalt an das Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe in Halle appelliert, vorübergehend Erleichterungen bei der Famulaturanerkennung zuzulassen, eine Bitte, der das Amt nun nachgekommen ist. Konkret sollen Famulaturen nicht nur in der vorlesungsfreien Zeit angerechnet werden können, sondern auch in der Vorlesungszeit. Voraussetzung ist, dass der Präsenzbetrieb eingestellt beziehungsweise auf digitale Lehre ausgewichen wurde und entsprechende Nachweise vorliegen. Zudem sollen die von Studierenden abgeleisteten Dienste im Zusammenhang mit Corona auf die Famulaturzeiten angerechnet werden, wenn die Dauer mindestens zwei Wochen beträgt. Diese Ausnahmeregelungen gelten ab sofort und so lange, wie auch die abweichende Verordnung zur Approbationsordnung für Ärzte ihre Gültigkeit besitzt, also mindestens bis zum 31. März diesen Jahres, teilte das Landesprüfungsamt weiter mit.

„Wir freuen uns, dass das Landesprüfungsamt unserer Bitte entsprochen hat, den Medizinstudierenden in Sachsen-Anhalt die Famulaturen unter Coronabedinungen zu erleichtern. Wir bedanken uns ausdrücklich bei allen Verantwortlichen“, begrüßte der Vorsitzende des Landesverbandes, Dipl.-Med. Bruno Jung, die Entscheidung. Die Ausnahmeregelung trage dazu bei, eine Verschlechterung der Ausbildungsqualität zu vermeiden. Zudem werde dem Umstand Rechnung getragen, dass die Nachwuchsmediziner dringend als Assistenzärzte im ambulanten und stationären Sektor benötigt werden. „Zusätzliche Schritte müssten je nach den weiteren Gegebenheiten, die die Corona-Pandemie noch mit sich bringt, neu bewertet und festgelegt werden“, teilte Jung abschließend mit.