Lesinski-Schiedat: Rechtssicherheit der Notfallsanitäter darf nicht zulasten der Qualität gehen!

„Ärztliche Behandlungen, die wegen fehlender Ärzte nicht durchgeführt werden können, dürfen nicht durch kurzfristige und nicht vollständig durchdachte Maßnahmen versucht werden zu kompensieren.“ Damit begrüßte die niedersächsische Vorsitzende des Hartmannbund-Landesverbandes, Prof. Dr. Anke Lesinski-Schiedat, die Ankündigung der Bundesregierung zum Dialog zwischen Vertretern des Rettungsdienstes und der Ärzteschaft. „Wir teilen zwar ausdrücklich das Anliegen, für die wichtige Tätigkeit der Notfallsanitäter Rechtssicherheit schaffen zu wollen. Der Gesetzesvorstoß des Bundesrates, wonach Notfallsanitäter die Heilkunde grundsätzlich eigenverantwortlich ausüben können sollen, ist jedoch der falsche Ansatz.“ Ein richtiger Weg sei hingegen die aktuell in Bayern eingeführte Lösung, wonach der Notfallsanitäter lediglich bis zum Eintreffen des Notarztes auch ärztliche Tätigkeiten übernimmt, jedoch nach strengen Kriterien, beschränkt auf die notwendigen Maßnahmen und delegiert durch den ärztlichen Leiter Rettungsdienst.

Eine Substitution ärztlicher Notfallbehandlung durch Notfallsanitäter, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, sei schon deshalb abzulehnen, weil dies nicht zur sicheren Behandlung der Patienten beitragen könne. „Die seit Jahren im deutschen Gesundheitswesen zu beobachtende Tendenz, den Mangel an Ärztinnen und Ärzten mit anderen Gesundheitsberufen ausgleichen zu wollen, deren Ausbildung sowohl inhaltlich, als auch zeitlich und nicht zuletzt finanziell bedeutend weniger intensiv ist, bedeutet eine qualitative Verschlechterung der Versorgung der Bevölkerung. Das haben die Menschen nicht verdient“, so Lesinski-Schiedat. „Was Ärzte können, können nur Ärzte.“

Hinzu komme, dass die Gesetzesinitiative des Bundesrates offenbar davon ausging, dass alle Notfallsanitäter nach der aktuellen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung 1.920 Stunden Theorie, 1.960 Stunden Praxis auf Lehrrettungswachen und 720 Stunden Praxis in Krankenhäusern absolvieren und eine schriftliche, eine mündliche und eine praktische Prüfung ablegen müssen – wobei nicht einmal nachgehalten werden muss, wie viele Einsätze bei den 1.960 Stunden auf den Rettungswachen absolviert wurden. „Wer jedoch bislang als Rettungsassistent tätig war, muss nur noch 960 Ausbildungsstunden nachweisen, und wer schon länger als drei Jahre im Dienst gewesen ist, hat sogar mit nur 480 zusätzlichen Ausbildungsstunden den neuen Notfallsanitäter in der Tasche“, macht Lesinski-Schiedat klar.

„Es ist äußerst befremdlich, dass die Politik der Bevölkerung nur eine solch niedrigere Ausbildungsstufe zur Durchführung notärztlicher Maßnahmen zugestehen will. Zum Vergleich: Bevor Ärzte als Notärzte überhaupt allein Einsätze fahren dürfen, müssen sie ein sechsjähriges Studium und mindestens zwei Jahre in Vollzeit eine Weiterbildung inklusive Intensivmedizin absolvieren, dazu einen Notarztkurs ablegen sowie mindestens 50 Einsätze unter Anleitung eines Notarztes durchführen, wovon in mindestens 20 Einsätzen notfallmedizinisches Handeln zur Anwendung kommen muss.“