Lipp: GKV-Spitzenverband hat nicht unrecht

Die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Dr. Doris Pfeiffer, hatte letzte Woche klare Spielregeln gefordert, um der chronischen Unterfinanzierung in der Gesundheitsversorgung ein Ende zu setzen. Der Vorsitzende des Hartmannbundes Sachsen, Dr. Thomas Lipp, unterstützt diese Position, da sie dem Versuch entspreche, die Grundsätze einer seriösen kaufmännischen Haushaltführung auf das Gesundheitswesen anzuwenden. „Wir brauchen eine klare Entscheidung, ob die Finanzierung der Versorgung der Arbeitslosengeld-II-Versicherten oder aber auch der Rentnerinnen und Rentner von den Beitragszahlern der Sozialversicherungen zu stemmen sind oder nicht. Wenn dies nicht der Fall ist, haben wir es mit einer verdeckten und nicht gerechtfertigten Subventionierung der Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung durch die Beitragszahler der Gesetzlichen Krankenversicherung zu tun. Dann wäre es Aufgabe des Bundes, die Finanzierung dieser Versicherungsleistungen über Steuermittel sicherzustellen. Und wenn die Finanzierung andererseits allein durch die Sozialversicherungen erfolgen soll, müssen die Beiträge entsprechend erhöht werden. Dieser Verschiebebahnhof und jegliche unredliche Finanzjongliererei müssen ein Ende haben.“

Lipp zufolge ist die Frage der Unterfinanzierung der Versorgung der ALG-II-Versicherten exemplarisch für das kaum zu durchblickende Geflecht von Kostenstrukturen und Zahlungsströmen im Gesundheitswesen insgesamt. „Ein weiteres Beispiel ist etwa die Frage, wie der Risikostrukturausgleich und der Gesundheitsfonds im Detail ausgestaltet sind. Faktisch sind viele Kosten und Finanzströme völlig intransparent für Außenstehende. Wir brauchen Transparenz über die wirklichen Kosten unserer Gesundheitsversorgung, dazu gehört auch, dass wir in der Lage sind, die Betreuung der verschiedenen Gruppen von Versicherten finanziell abzubilden. Darauf aufbauend ist ergebnisoffen zu diskutieren, welche Leistungen sinnvollerweise von wem gezahlt werden. Darüber hinaus sehe ich auch bei den Kassen selbst Potential für eine effizientere Finanzierung, beispielsweise in der Frage der Sinnhaftigkeit gewisser Satzungsleistungen oder auch der Werbeetats.“