Patientenversorgung sichern – Attraktivität des Arztberufs steigern

Die Mitteldeutschen Hartmannbund Landesverbände Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen fordern ein entschlossenes Handeln aller relevanten Akteure, um angesichts der anstehenden massiven Herausforderungen für das Gesundheitswesen dieses zukunftsfest zu machen. Die zukünftige Sicherung der Patientenversorgung sei insbesondere dadurch herausgefordert, dass sich die geburtenstarken Jahrgänge langsam aber sicher in den wohlverdienten Ruhestand verabschieden, gleichzeitig aber der Behandlungsbedarf aufgrund des demographischen Wandels stetig steige. In dieser Ausgangslage könne unsere Gesellschaft es sich schlicht nicht mehr leisten, weitere Ärztinnen und Ärzte durch das weitere Aussitzen aufgestauter Probleme zu vergraulen.

Die wichtigsten Einzelforderungen der drei Hartmannbund Landesverbände, die auf einem Beschluss der Mitteldeutschen Delegiertenversammlung vom vergangenen Samstag in Gera beruhen, sind eine Erhöhung der Attraktivität der ärztlichen Tätigkeit durch ausreichende Vergütung, konsequentere Förderung der durch Digitalisierung möglichen Formen der Delegation sowie endlich ein konsequenter Abbau von medizinisch nicht notwendiger Bürokratie. Umsetzen ließen sich diese Maßnahmen nach Dafürhalten der Mitteldeutschen Hartmannbund Landesverbände nur durch einen runden Tisch aller Akteure der Gesundheitsversorgung – Ärztinnen und Ärzte, Pflegende, Kassen und Politik, sowohl aus Bund als auch aus Ländern.

Bezüglich der Steigerung der Attraktivität der ärztlichen Tätigkeit durch ausreichende Vergütung heißt es, im ambulanten Bereich müssten bestehende „Verwerfungen“ durch den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) dringend korrigiert werden durch angemessene, zukunftsichernde Honorare ohne Budgetierung zum festen Eurobetrag. „Die Höhe der Vergütung ärztlicher Leistungen ist oft niemandem vermittelbar und kommt teilweise sogar unseren Patienten selbst lächerlich gering vor. Leistung muss sich wieder lohnen, und das deutlich mehr als es jetzt der Fall ist“, macht Dr. Jörg Müller, Vorsitzender des Thüringer Hartmannbundes, klar.

Auch im stationären Bereich bleibe eine nicht ausreichende Vergütung Hauptursache der heutigen Mißstände. Solange ärztliche Leistungen nicht komplett aus den Fallpauschalen (DRG) ausgegliedert würden, blieben Anreize für eine ökonomisch induzierte Leistungsausweitung bestehen (sogenannter „Hamsterrad-Effekt“). Dies gelte auch, wenn im Zuge einer Krankenhausreform eine Mischfinanzierung aus Vorhaltekosten und DRG beschlossen werden sollte. „Genauso wichtig ist es, dass die Bundesländer ihrer Verpflichtung zur Investitionskostenfinanzierung vollständig nachkommen. Andernfalls wird es weiterhin zu Quersubventionierungen von Investitions- durch Betriebskosten, das heißt auf dem Rücken des medizinischen Personals kommen“, ergänzt Dr. Thomas Lipp, Vorsitzender des Sächsischen Hartmannbundes.

Im Hinblick auf eine konsequentere Förderung der durch Digitalisierung möglichen Formen der Delegation fordern die Mitteldeutschen Hartmannbund Landesverbände, dass diese zum Teil bereits erprobten Möglichkeiten auch in die Regelversorgung zu überführen seien.

Zum letzten Aspekt, dem konsequenten Abbau von medizinisch nicht notwendiger Bürokratie, heißt es, dass es bereits konkrete Vorschläge gebe – beispielsweise aus der jüngsten vom Bundesministerium für Justiz koordinierten Verbändeabfrage – diese jedoch auch von den politisch Verantwortlichen umzusetzen seien. „Wo ein Bürokratieabbau nicht möglich ist, müssen Möglichkeiten einer Delegation dieser Aufgaben an geeignetes Personal geschaffen werden, deren Gehälter nicht aus den Praxisbudgets zu zahlen sind“, fordert Dipl.-Med. Bruno Jung, Vorsitzender des Hartmannbund Landesverbandes Sachsen-Anhalt, abschließend.

Den Wortlaut des Beschlusses finden Sie hier: https://www.hartmannbund.de/der-verband/landesverbande/sachsen-anhalt/beschluesse/