PJ-Aufwandsentschädigung muss jetzt nachziehen!

Zum Wintersemester wird der BAföG-Höchstsatz auf 992 Euro angehoben. Die Studierenden des Hartmannbundes appellieren in diesem Zusammenhang an alle Kliniken, die die Arbeitsleistung ihrer PJler auf dieser Basis bereits wertschätzen, die Summe der Aufwandsentschädigung entsprechend anzupassen. „Das tun wir nicht, ohne den Klinikträgern, die bereits eine am BAföG-Höchstsatz orientierte Entschädigung anbieten, für ihre Unterstützung zu danken. Oft stellt das Praktische Jahr für uns Studierende eine finanzielle Belastung da, weil parallel kaum Zeit bleibt, einem Lebensunterhalt sichernden Nebenjob nachzugehen. Die Aufwandsentschädigung nimmt uns diese Sorge, erhöht die Chancengleichheit zwischen den finanziell besser und schlechter gestellten und ermöglicht es uns dadurch, die Ausbildung in den Vordergrund zu stellen.“, erklärt Anna Finger, Ausschussvorsitzende des Studierendenausschusses.

Parallel fordern die Studierenden die Kliniken, die noch keine oder nur eine geringe Entschädigung bereit stellen, dazu auf, eine am neuen BAföG-Höchstsatz orientierte Aufwandsentschädigung für Studierende im Praktischen Jahr zu gewährleisten. „Eine bundeseinheitliche Aufwandsentschädigung in adäquater Höhe ist zur Sicherung der Ausbildungsqualität unerlässlich. Hier geht es nicht nur um Wertschätzung und finanzielle Sicherheit, sondern auch um die Auswahl des besten PJ-Standortes“, ergänzt Peter Schreiber, ebenfalls Vorsitzender des Ausschusses. Wenn der PJ-Platz aufgrund finanzieller statt fachlicher Überlegungen ausgewählt wird, könnte dies negative Auswirkungen auf die zukünftige Versorgungsqualität haben. Der Anstieg des BAföG sei für alle PJ-Ausbildungsstätten ein guter Moment, um über ihre Außenwirkung und ihre Ausbildungsziele zu reflektieren und im Sinne der Studierenden und künftigen Patient:innen die Einführung oder Anpassung einer Aufwandsentschädigung zu beschließen.