Pohle fordert sofortiges Herunterfahren der Impfzentren

Der Vorsitzende des Brandenburger Hartmannbundes Dr. Hanjo Pohle erneuert seine Forderung an die Landesregierung, Arztpraxen deutlich mehr Impfstoffe gegen SARS-CoV2 zu liefern. „Nachdem der Hartmannbund im Einklang mit dem Hausärzteverband Brandenburg die Öffnung und Veränderung der Impfstrategie bei der Coronabekämpfung erstritten hat, bleibt unser Land immer noch deutlich hinter seinen Möglichkeiten zurück. Dass Impfungen in den Arztpraxen der schnellste Weg zur Immunisierung der Bevölkerung sind, hatten wir bereits mehrfach dargelegt. Weshalb also halten unsere politischen Entscheidungsträger weiter an Impfzentren fest? Statt sofort damit zu beginnen, Impfzentren herunterzufahren, werden die über tausend Arztpraxen, die ihre Bereitschaft erklärt haben, wohnortnah ihre Patientinnen und Patienten gegen Covid-19 zu impfen, mit im Durchschnitt 26 Impfdosen pro Woche abgespeist. Dabei könnten locker 100 und mehr Dosen pro Woche und Arzt verimpft werden“, macht Pohle deutlich.

In den Augen des Rathenower Allgemeinmediziners sind die bisherigen Impfstoffzuteilungen an die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte lächerlich gering und entsprechen darüber hinaus in keiner Weise dem Wunsch und Willen der mündigen Bürgerinnen und Bürger. Von diesen würde sich die überwiegende Mehrheit bei ihrem Arzt des Vertrauens impfen lassen wollen und nur 18 Prozent in einem Impfzentrum. „Wie lange noch wollen Politiker dies negieren? Etwa bis zur Abwahl? Weshalb hält die Politik unverändert an Impfzentren fest?“, fragt Pohle. Es sei erwiesen, dass Impfzentren im Verhältnis zu ambulanten Strukturen wie Hausarztpraxen zu träge, zu ineffizient und zu uneffektiv seien. Vertragsärztinnen und -ärzte seien es gewohnt, eine große Anzahl von Patienten in kürzester Zeit mit minimalem Aufwand durchzuimpfen. Impfzentren hingegen seien schon aufgrund ihrer Struktur schwerer zu organisieren und unwirtschaftlich – von den bekannt gewordenen Priorisierungsverletzungen ganz zu schweigen. Und auch in Sachen Tempo spreche alles für die niedergelassenen Ärzte, wie auch anhand beispielhafter Kalkulationen belegt wurde. „Es verdichtet sich daher die Annahme, dass die Impfzentren wohl aus wirtschaftlichen Gründen solange betrieben werden sollen, bis sie sich amortisiert haben“, vermutet Pohle.

Zudem warnt Pohle davor, das „Bayrische Modell“, wonach das AstraZeneca-Vakzin ab Mitte April nicht mehr an Impfzentren, sondern nur noch an Hausarztpraxen geliefert werden soll, in Brandenburg einzuführen. „Wenn dieses Beispiel Schule machen sollte und zusätzlich zum allgemeinen Chaos Hausarztpraxen nur noch das AstraZeneca-Vakzin erhielten, würden die Folgen der katastrophalen Kommunikationsstrategie der Politik rund um diesen Impfstoff in die Vertragsarztpraxen verlagert. Schließlich hat auch die nun für das Vakzin vorgesehene Altersgruppe der über 60-jährigen Patientinnen und Patienten die in den vergangenen Wochen erfolgte Rufschädigung dieses wirksamen Impfstoffes verfolgt. In der Konsequenz sind langwierige Gespräche mit den Patientinnen und Patienten zu erwarten, was nicht ohne Folge für das Impftempo bleiben würde. Die Vertragsärzte werden hier mit einem Problem konfrontiert, das sie nicht zu verantworten haben – offenbar soll uns hier der schwarze Peter zugeschoben werden“, findet Pohle.

„Es ist unsere Pflicht, im Interesse der Gesundheit unserer Patientinnen und Patienten auf die desaströse Auswirkung des Beharrens auf Impfzentren hinzuweisen. Daher appelliere ich eindringlich an die Landesregierung in Potsdam, das sofortige Auslaufen sämtlicher Impfzentren in die Wege zu leiten, die für die Praxen vorgesehenen Impfstoffmengen unverzüglich zu erhöhen und letzteren auch die Wahl des Vakzins freizustellen. Zudem sollte der Abstand zur Zweitimpfung bei den mRNA-Vakzinen sofort von sechs auf zwölf Wochen verlängert werden, um mit den vorhandenen Dosen möglichst viele Erstimpfungen zu verabreichen. Es ist genug Evidenz vorhanden, dass diese Strategien erfolgversprechender sind als die bisherige, die mit Fug und Recht als gescheitert bezeichnet werden darf“, so Pohle abschließend.