Pohle fordert von Gesundheitsminister Spahn Taten

Die Brandenburger Landesregierung hat auf dem Impfgipfel am vergangenen Mittwoch beschlossen, ein Modellvorhaben für Coronaimpfungen in den Praxen zu starten. Flächendeckende Impfungen in den Praxen sollen jedoch erst erfolgen, nachdem das Bundesgesundheitsministerium die Coronavirusimpfverordnung entsprechend angepasst hat.

Vor diesem Hintergrund appelliert der Vorsitzende des Brandenburger Hartmannbundes, Dr. Hanjo Pohle, an die Adresse des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn, diese erforderlichen Anpassungen in der Coronaimpfverordnung vorzunehmen.

Darüber hinaus fordert Pohle den Bundesgesundheitsminister auf, die Blockadehaltung bezüglich Impfungen in Vertragsarztpraxen aufzugeben. „In einem publik gewordenen Papier des Bundesgesundheitsministeriums heißt es, dass zunächst eine ausreichende Menge von mindestens drei Millionen Impfdosen pro Woche zur Verfügung stehen müssten, bevor Vakzinierungen in Arztpraxen möglich seien. Dieses Vorgehen ist desaströs und wird die schleppende Durchimmunisierung der Bevölkerung weiter hinauszögern“, erklärt Pohle. Dies sei um so unverständlicher, als es sich immer mehr als Konsens in der Politik herauskristallisiere, dass eine Einbeziehung der Vertragsärzteschaft für eine erfolgreiche Impfstrategie unabdingbar sei – wie auch die jüngsten Impfgipfel gezeigt hätten.

Als Begründung für diese nach wie vor ablehnende Haltung gegenüber einer entsprechenden Änderung der Impfverordnung wird unter anderem auf eine angebliche unzumutbare Priorisierungssituation in den Praxen verwiesen. Denn ab der zweiten Priorisierungsgruppe sei ein ärztliches Zeugnis eine der Voraussetzungen, um sich als Angehörige einer Risikogruppe impfen zu lassen. „Diese Argumentation ist völlig gegenstandslos, da es eindeutige Priorisierungsvorgaben gibt, an die sich die niedergelassen Ärztinnen und Ärzte selbstverständlich halten und halten werden“, stellt Pohle hierzu klar. „Vertragsärzte und insbesondere Hausärzte sind es gewohnt, zu entscheiden, wen man akut helfen muss und wer auf Grund seines Krankheitsbilds oder anderer Risikofaktoren weniger dringlich zu behandeln ist.“ Insofern seien die Attestierungen auch der Kompetenz der Ärzteschaft zu überlassen – darunter auch so kleinteilige Fragen, wie jene, ob nun die 79-jährige Ehefrau eines 81-jährigen mitzuimpfen sei oder nicht.

Das Argument der unzumutbaren Priorisierungssituation in den Praxen stehe in einer unrühmlichen Reihe von vorherigen Begründungen, warum Impfungen bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten nicht möglich seien. „Ich erinnere gerne an das Argument, dass die Lagerung ausnahmslos nur in Spezialgefrierschränken möglich sei oder die angebliche Komplexität des Umganges mit den Vakzinen oder nicht zuletzt die Sicherheit vor Diebstahl“, äußert sich Pohle. Diese Argumentationsketten seien noch nie haltbar gewesen und darüber hinaus von vielen Akteuren als fehlerhafte Bemerkungen widerlegt worden. Nun komme eben ein neuer Grund hinzu: die Belastung der Praxen aufgrund der zur Impfung erforderlichen Attestierungen.

Pohles abschließender Appell an die Adresse von Jens Spahn: „Herr Bundesgesundheitsminister, wir fordern Sie auf, Ihre Argumentation aufzugeben. Wir niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte werden Ihnen beweisen, wie schnell, effizient und effektiv die Durchimmunisierung der Bevölkerung gelingt, wenn Sie uns das Vertrauen schenken. Im Interesse unserer Patienten appellieren wir erneut: überlassen Sie die Coronaimpfungen endlich den Händen der niedergelassenen organisierten Ärzteschaft – es gab und gibt keine wesentlichen Gründe, dies nicht zu tun!“