Pohle für Konzentration der Corona-Tests in Zentren

Die vom Bundesgesundheitsministerium verordnete Testpflicht für Rückkehrer aus Corona-Risikogebieten steht weiter in der Kritik. Für den Vorsitzenden des Brandenburger Hartmannbundes und Rathenower Allgemeinmediziner Dr. Hanjo Pohle besteht hier erheblicher Handlungs- und Veränderungsbedarf.

„Die Rechtsverordnung aus dem Hause Spahn sieht vor, dass sich Reiserückkehrer aus Corona-Risikogebieten beim Gesundheitsamt, an Teststationen an Flughäfen und Bahnhöfen oder in einer Arztpraxis testen lassen können. Wenn Reiserückkehrer jedoch völlig ungesteuert in die Praxen gehen und sich testen lassen, werden Grundversorgerpraxen einer erheblichen Infektionsgefahr ausgesetzt“, sagte Pohle heute. Das erhöhte epidemiologische Infektionsrisiko solle für Vertragsarztpraxen offenbar einfach in Kauf genommen werden, was angesichts des Kollateralschadens einer quarantänebedingten Schließung im Infektionsfall nicht akzeptabel sei.

Somit werfe die Verordnung mehr Fragen hinsichtlich der Umsetzung auf, als sie praxistaugliche infektionsschutzgerechte Antworten bereithalte. „Die aus epidemiologischer Sicht zu empfehlende Lösung liegt auf der Hand: die Installation von Testzentren, in denen die Testungen von vielen potentiellen Covid19-Infizierten konzentriert und die Verbreitung des Virus in Vertragsarztpraxen – sowie deren Kontamination – vermieden werden können.“ Hier sei das Land Brandenburg gefordert, rasch Klarheit über die Finanzierung dieser Einrichtungen zu schaffen.

Zudem machte Pohle klar, dass niedergelassene Ärzte keine Corona-Tests bei asymptomatischen Reiserückkehren durchführen müssen. „In der Öffentlichkeit ist leider der Eindruck entstanden, dass diese Testung eine originäre Aufgabe der Vertragsärzte sei. Dies ist mitnichten so, sondern eine freiwillige Leistung, welche Ärztinnen und Ärzte erbringen können, aber nicht müssen.“

Diese häufig vermiedene Klarstellung führe sowohl bei den Reiserückkehrern als auch bei den Ärzten zu Irritationen. In diesem Zusammenhang wies Pohle darauf hin, dass die Bereitschaft der Ärzte zur Testung von Reiserückkehrern sicher nicht gesteigert werde, solange der Gesetzgeber keine Änderung der Rahmenbedingungen vornähme. „In der aktuellen Form geht mit den Coronatests ein großer bürokratischen Aufwand durch Formulare und Verwaltungswege einher. Zudem ist es nicht vermittelbar, dass das Medizinische Personal der Arztpraxen selbst für die Kosten von Corona-Tests aufkommen muss, während Reiserückkehrer auf Kosten der Gemeinschaft getestet werden. Diese Gratistests für asymptomatische Reiserückkehrer aus Risikogebieten belasten das Solidarprinzip unseres Gesundheitswesens und sind ein Hindernis für die allgemeine Akzeptanz dieser Maßnahmen“, sagte Pohle. Es sei nicht einzusehen, dass die Zuhausegebliebenen über ihre Krankenkassenbeiträge die Tests von Urlaubern, die sich ihr Reiseziel ja freiwillig gewählt hätten, mitfinanzieren.

Pohles Fazit: Statt eines erneuten Schnellschusses des Bundesgesundheitsministeriums wäre eine etwas längere Vorbereitung mit Einbeziehung derjenigen, die diese Rechtsverordnung freiwillig umsetzen sollen, zielführender gewesen.