„Die Diskussionen um die Attraktivität der Niederlassung und Engpässen bei Arztterminen könnten eigentlich bald der Vergangenheit angehören, denn dank voller Kassen wäre eine wesentliche Grundvoraussetzung für die Sicherstellung der Versorgung vor allem in der Fläche leicht realisierbar: die entbudgetierte Vergütung ambulanter ärztlicher Leistungen. Doch die Chance, hier ein Zeichen an den Gesetzgeber zu senden, haben die Länder in ernüchternder Einmütigkeit leider vertan.“ Das sagte der Vorsitzende des Hartmannbund-Landesverbandes Brandenburg, Dr. Hanjo Pohle, mit Blick auf die gestrige Entscheidung der Gesundheitsministerkonferenz, den Antrag des schleswig-holsteinischen Gesundheitsministers Dr. Heiner Garg, die Budgetierung ambulanter Leistungen im Gesetz zu lockern, abzulehnen. „Das ist besonders unverständlich, wenn man bedenkt, dass die gesetzlichen Krankenkassen allein im 1. Quartal des Jahres 2018 erneut einen Überschuss von rund 416 Millionen Euro erzielt haben“, so Pohle. Die nun ebenfalls vorliegenden endgültigen Jahresergebnisse 2017 ergaben darüber hinaus einen Überschuss von 3,5 Milliarden Euro – rund 350 Millionen Euro mehr als in den vorläufigen Werten ausgewiesen. Damit sind die Finanzreserven der Krankenkassen bis Ende März 2018 auf rund 19,9 Milliarden Euro gestiegen. „Man hätte jetzt auf der Grundlage dieser üppigen Finanzreserven Taten folgen lassen können, denn wer keine Ärztinnen und Ärzte für die Versorgung in der Fläche findet, muss als erstes die Hürden für die Entscheidung einer Praxisübernahme abbauen.“