Pohle: Politik muss konsequenter handeln!

Mit den gestrigen Beschlüssen der Bund-Länder-Konferenz zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie sind Infektionswege durch öffentliche und private Feiern in den Fokus gelangt. Der Vorsitzende des Brandenburger Hartmannbundes Dr. Hanjo Pohle fordert angesichts der weiteren Eskalation des Maßnahmenkataloges zur Infektionsvermeidung in der Bevölkerung nun auch konsequentes Handeln seitens der politischen Entscheidungsträger ein: „Wenn die neuen Maßnahmen mit einer erhöhten Covid-19-Infektionsgefahr durch die kommende kalte Jahreszeit begründet werden, sollten entsprechend auch die Maßnahmen reanimiert werden, die im Frühjahr zur Eindämmung dieser Gefahr beigetragen haben. Dazu zählt wesentlich die telefonische Krankschreibung von Patienten mit leichten Infektsymptomen.“ Nur so könnten Patienten mit Vorerkrankungen und auch Grundversorgerpraxen ihr jeweiliges Infektionsrisiko reduzieren – und letztere die Wahrscheinlichkeit eines quarantänebedingten Ausfalls minimieren. Patienten mit leichter Erkrankungssymptomatik sollten nach telefonischem ärztlichen Kontakt mit der Hausarztpraxis zu Hause bleiben und auf die Zustellung ihrer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung warten. Im weiteren Behandlungspfad sollte dann entschieden werden, ob im medizinischen Einzelfall eine Vorstellung, ein Test oder ein Krankenhausaufenthalt die geeignetste Maßnahme der Behandlung darstelle.

Weiter forderte der Rathenower Allgemeinmediziner, bei stark steigenden Infektionszahlen die Wiedereinrichtung von zentralen Abstrichstellen in Erwägung zu ziehen. „Diese ermöglichen eine bessere Kanalisierung von Patientenströmen und sind Voraussetzung für einen effektiven Infektionsschutz in den Praxen.“ Dabei müsste laut Pohle gewährleistet sein, dass diese Leistungen komplett gegenfinanziert werden.

Zudem bekräftige der Vorsitzende des Brandenburger Hartmannbundes seine Forderung nach Nachbesserungen beim Ausgleich coronabedingter Honorarrückgänge bei der Vertragsärzteschaft: „Während die Covid-19 bedingten Finanzierungsausfälle in den Kliniken über eine gestaffelte Bettenpauschale aufgefangen werden, stellt sich die Lage im ambulanten Sektor anders dar. Hier hat der Gesetzgeber nur dann einen Ausgleich vorgesehen, wenn die Fortführung der Arztpraxis gefährdet ist. Wir begrüßen den Rettungsschirm für unsere Kolleginnen und Kollegen in den Kliniken, wünschen aber ein Ende der derzeit praktizierten Benachteiligung der Vertragsärzteschaft.“ Dies sei nicht nachvollziehbar, schließlich sei die Patientenbetreuung im ambulanten Bereich nicht weniger umfangreich und intensiv, sondern schlichtweg nur anders als vor Coronazeiten – und darüber hinaus auch noch mit einem erhöhten Infektionsrisiko versehen. „Wir fordern Herrn Gesundheitsminister Jens Spahn auf, den Worten von der Vertragsärzteschaft als erstem Schutzwall in der Pandemiebekämpfung entsprechende Handlungen in Form von Nachbesserungen bei der ambulanten Vergütung folgen zu lassen“, sagte Pohle abschließend.