Der Arbeitskreis „Ambulante Versorgung“ im Hartmannbund hat dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgeworfen, mit seiner „anhaltenden Hängepartie“ mit Blick auf die Situation der ambulanten Versorgungsebene ein weiteres „Haus- und Landarztsterben“ hinzunehmen. Damit sei die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen, flächendeckenden Versorgung gefährdet – ungeachtet angekündigter Strukturreformen, deren Umsetzung, geschweige deren (nicht absehbaren) Auswirkungen, noch Jahrzehnte auf sich warten ließen.
Trotz eindrücklicher Forderungen der Ärzteschaft nach einer finanziellen und infrastrukturellen Stärkung der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte habe sich bislang nur wenig getan. So sei der Praxisalltag geprägt durch fehlerhafte Telematikinfrastruktur (TI) und täglich steigende Kosten, v.a. bei Betriebsmitteln und Energie. Zusätzliche Belastungen, insbesondere durch die Corona-Pandemie, die nicht vergütet würden, sowie die drastisch steigende Inflation schränkten den finanziellen Spielraum der Praxen darüber hinaus erheblich ein. Jenseits der wirtschaftlichen Aspekte trage zur schlechten Stimmung sicherlich auch bei, dass das Praxispersonal oftmals Ärger, Unmut und teilweise leider auch verbale und körperliche Gewalt durch Patientinnen und Patienten im Rahmen der Corona-Pandemie erfahre. Ausgerechnet die so betroffenen Medizinischen Fachangestellten müssten dann noch registrieren, dass sich der Gesetzgeber nicht zu einer finanziellen Würdigung der Leistung der MFA in der Pandemie durchringen konnte. „Der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht“, kommentiert Dipl.-Med. Maren von Appen, Mitglied des Arbeitskreises, diese Entwicklung.
In dieses Bild passt für Dr. Sebastian Gassner, stellvertretender Vorsitzender des Arbeitskreises, auch die Entwicklung rund um die neue Gebührenordnung für Ärzte. „Die GOÄ-Novellierung muss jetzt kommen, um die Sicherheit der ambulanten Versorgung zu gewährleisten“, fordert Gassner. Die Signale aus dem Bundesministerium für Gesundheit ließen allerdings erahnen, dass auch diese Hängepartie weitergehe. Bei alledem ignoriere Gesundheitspolitik die Leistungen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, obwohl diese – und nicht die lediglich auf Gewinnmaximierung konzentrierte „Gesundheitsindustrie“ – maßgebliche Träger der täglichen Patientenversorgung in Deutschland seien. „Werden die Interessen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte weiterhin ignoriert, ist eine Verschiebung der ambulanten Versorgung der Bevölkerung in Richtung der Träger wie Kapital- und Aktiengesellschaften zwangsläufig, was letztlich aber mit einer Verschlechterung der ambulanten Versorgung einhergehen wird“, zeigt sich Gassner sicher. Der Hartmannbund fordere daher die Politik auf, unverzüglich die Interessen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte wieder angemessen in den Blick zu nehmen, die ein Garant für die gute medizinische Versorgung der Bürgerinnen und Bürger – auch in schweren Zeiten – sind. Hierbei sieht sich der Hartmannbund mit seiner Expertise – gerade auch im Bereich der niedergelassenen und ambulanten Medizin – in der Pflicht, dem BMG und dem Gesetzgeber mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.