Politische Unterstützung für Recht auf Mutterschaftsleistungen ist für niedergelassene Ärztinnen ein wichtiges Signal!

„Wir freuen uns, dass unserer Forderung nach Beendigung der Benachteiligung von niedergelassenen Ärztinnen bei Mutterschaftsleistungen nun politische Schritte folgen und Nordrhein-Westfalen einen Entschließungsantrag zum Mutterschutz für Selbständige in den Bundesrat einbringen wird“, so Dr. med. Wenke Wichmann, Sprecherin des Ausschusses Ärztinnen im Hartmannbund, anlässlich der heutigen Ankündigung der Nordrhein-Westfälischen Wirtschaftsministerin Mona Neubaur.

„Die Einführung von Mutterschaftsleistungen analog zur Absicherung der angestellten Ärztinnen ist ein gerechter Schritt, der die einzelne Ärztin und damit auch die ambulante Versorgung stärkt“, bekräftigen Co-Sprecherinnen Dr. Dr. Galina Fischer und Dr. Dipl.-Ing Sabine Wedekind ihre Forderung. Der zunehmende Ärzte- und Fachkräftemangel sei Grund genug, eine von der Gesellschaft getragene Lösung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für niedergelassene Ärztinnen und alle selbständigen Frauen in Deutschland zu finden.

Bereits 2010 wurde eine EU-Richtlinie verabschiedet, die Mitgliedsstaaten verpflichtet, für selbständige und angestellte Frauen gleichwertige Mutterschaftsleistungen zu gewähren. Der Ausschuss Ärztinnen im Hartmannbund setzt sich für eine praxisnahe und existenzsichernde Umsetzung der EU-Richtlinie ein. „Eine Ablehnung des Entschließungsantrags auf Mutterschutz für Selbstständige durch den Bundesrat ist in Zeiten des Fachkräftemangels für unsere Gesellschaft nicht akzeptabel“, betont Wichmann abschließend.