Der Ausschuss Ärztinnen im Hartmannbund begrüßt das fächerübergreifende Konsenspapier „Operative Tätigkeiten in Schwangerschaft und Stillzeit“ als wirkungsvolle Klarstellung, welche Tätigkeiten für schwangere und stillende Ärztinnen in der Chirurgie laut Fachgesellschaften nach aktuellem Stand möglich sind. „Das Papier ist das Ergebnis der wertvollen Arbeit von engagierten Kolleginnen gemeinsam mit chirurgischen Fachgesellschaften, die durch die Veröffentlichung von Positivlisten für größtmögliche Sicherheit von schwangeren und stillenden Ärztinnen am Arbeitsplatz sorgt und eine sinnvolle Weiterbeschäftigung in der Schwangerschaft ermöglicht“, so Dr. med. Wenke Wichmann, Sprecherin des Ausschusses Ärztinnen im Hartmannbund.
„Damit gibt es für 14 chirurgische Fächer handfeste, am aktuellen Stand der Medizin ausgerichtete Argumente, um Arbeitssicherheit für Schwangere zu gewährleisten und der veralteten Auslegung des Mutterschutzgesetzes durch Arbeitgeber entgegenzutreten“, lobt Co-Sprecherin Dr. Dr. Galina Fischer das Konsenspapier.
Gemeinsam mit dem Hartmannbund-Ausschuss Ärztinnen appellieren die beiden Sprecherinnen an Arbeitgeber, ab sofort die von den wissenschaftlichen Fachgesellschaften freigegebenen Positivlisten als Grundlage für jede individuelle Gefährdungsbeurteilung von entsprechenden Arbeitsplätzen zu nutzen. „Die Sicherheit von (werdender) Mutter und (ungeborenem) Kind ist höchstes Ziel des Mutterschutzgesetzes und es gibt immer wieder Gründe, aus denen ein Beschäftigungsverbot nötig ist. Für die Arbeitgeber der Vielzahl von Ärztinnen, die sich in der Lage sehen, auch während dieser sensiblen Zeit ihren Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechend in chirurgischen Fächern ihren Beitrag zur Patientenversorgung zu leisten, ist das Konsenspapier unabdingbare Grundlage der individuellen Gefährdungsbeurteilung“, so die beiden Ausschuss-Sprecherinnen abschließend.
Das Konsenspapier finden Sie HIER!