Praxen nicht verpflichtet zu testen

Seit ihrem Inkrafttreten am vergangenen Freitag sorgt die neue Coronatestverordnung für großen Unmut nicht nur in der Ärzteschaft. Aus Sicht der Hartmannbund Landesverbände Brandenburg, Sachsen und Thüringen könne hier jedoch leicht ein falscher Eindruck entstehen. „Auch in der überarbeiteten Testverordnung sind Arztpraxen nicht verpflichtet, asymptomatische Patienten zu testen. Sie sind lediglich dazu berechtigt, dies zu tun. Dies ist auch in sich logisch, denn Ärztinnen und Ärzte sind für Kranke da, während die Testung asymptomatischer Personen im Rahmen einer Pandemie zur Daseinsfürsorge des Staates gehört. Somit hält in Folge der Verordnung nicht die administrative Katastrophe in den Praxen Einzug, die von einigen herbeigeschrieben wird. Im Gesamtkontext der desaströsen Entwicklungen im ambulanten Gesundheitssektor durch politische Fehl- und Nichtentscheidungen wäre es jedoch nur allzu verständlich und nachvollziehbar, wenn die Vertragsärztinnen und -ärzte die Testung asymptomatischer Patienten anderen überlassen. Zumal wir dann auch nicht den administrativen Aufwand zur Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen für kostenlose oder vergünstigte Bürgertests hätten, für den ohnehin keine Zeit vorhanden ist“, schreiben Dr. Hanjo Pohle, Vorsitzender des Brandenburger Hartmannbundes, Dr. Thomas Lipp, Vorsitzender des Sächsischen Hartmannbundes und Dr. Jörg Müller, Vorsitzender des Thüringer Hartmannbundes in einer gemeinsamen Erklärung.

Es sei heute wichtiger denn je, dass Ärztinnen und Ärzte in der ambulanten Patientenversorgung das wertvolle Gut Arztzeit effizient einsetzten, so die drei Landesvorsitzenden weiter. Denn die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte stünden unter Druck wie nie. Die beabsichtigte Streichung der TSVG-Neupatientenregelung oder die absurde Unterfinanzierung im Vergleich etwa zu pharmazeutischen Dienstleistungen in Folge des Apotheken-Vor-Ort-Stärkungsgesetzes seien lediglich die jüngsten Belege hierfür. Zurückzuführen seien diese Entwicklungen auf die fehlende Wertschätzung der vertragsärztlichen Tätigkeit und die zunehmende Unfähigkeit der Politik, das ambulante Vertragsarztsystem nicht weiter zu schwächen. Es sei wohl letztlich nur eine Frage der Zeit, wann die bisher vereinzelten Stimmen, über unkonventionelle Methoden des Protests nachzudenken, sich in einen anschwellenden Gesang wandeln würden, so die drei Hartmannbund Landesvorsitzenden abschließend.