Der Vorsitzende des Hartmannbundes hat Pläne von Gesundheitsminister Spahn, künftig Schutzimpfungen auch durch Apotheker vornehmen zu lassen, als unsachgemäß kritisiert. Diesen (erneuten) Vorstoß mit dem Bemühen um eine höhere Impfquote zu begründen, ihn aber gleichzeitig in einem „Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheke“ zu implementieren, verrate möglicherweise mehr, als gewollt sei, sagte Reinhardt. So heißt es im Entwurf des „Vor-Ort-Apotheken-Stärkungs-Gesetzes“ wörtlich: „Um die Impfquote gegen die saisonale Grippe zu erhöhen, wird in einem neuen § 132i SGB V die Möglichkeit der Durchführung von regionalen Modellvorhaben geschaffen, die Grippeschutzimpfungen in Apotheken zum Gegenstand haben.“
Reinhardt bekräftigte seine Überzeugung, dass die korrekte Impfindikation bzw. das Vorliegen von Kontraindikationen dem Arztvorbehalt unterliegen müssten. Bei allem Respekt vor der Ausbildung von Apothekern sei genau dieses eben dort nicht gewährleistet, so der Hartmannbund-Vorsitzende. „Beim Impfen geht es eben nicht um einen rein technischen Vorgang, der so nebenbei – und sei es in einem separaten Beratungsraum – erledigt werden kann. Deshalb muss dieser Geist zurück in die Flasche!“